Beiträge von Reni1978

    Dann ist das ja Augenwischerei. Ich könnte ja nicht vom Bildunggutschein profitieren. Habe ich mir ja auch nicht so gewünscht. Geht aber nicht anders bei mir...

    Meine Bekannte bekommt auch nichts, obwohl vom Jobcenter quasi angeordnet. Aber sie macht auch Berufsabschluss. Wofür das Weiterbildungsgeld, wenn die meisten Empfänger durch das Raster fallen....

    Hallo zusammen!

    Also mir wurde gesagt das Weiterbildungsgeld stünde mir nicht zu.

    Nun von vorn. Ich sollte eine Umschulung oder ähliches machen. Das war vor 1 bis 2 jahren. Da ich aber nicht mobil,

    alleinerziehend mit 2 Kindern war, konnte ich das so nicht machen, da ich mit dem Bus die Zeiten (insgesamt 4 Stunden Fahrtzeit) nicht einhalten hätte können.

    Ok, dachte ich mir, was nun. Dann sagte man, vllt könnte ich eine andere normale Ausbildungsstelle finden und bewarb mich.

    Ich habe dann aber weil es zeitlich besser mit Kindern zu vereinbaren war, eine Bewerbung an ein Berufskolleg geschickt und wurde angenommen. Ich habe natürlich Bafög beantragt, welches abgelehnt wurde, obwohl ich keine Ausbildung hatte. Das Jobcenter meinte, wenn ich es machen möchte ok. Stellte dann einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen und man machte aus mir einen sogenannten Härtefall. Sie zahlten auch Zuschuss für Schulbedarf.

    Nun fragte ich wegen Weiterbildungsgeld an, aber da dies "keine geförderte Maßnahme des Jobcenters" sei, bekäme ich diese nicht. Ich denke aber, da ich sowohl Schulabschluss als auch Berufsabschluss mache und die mir durch die Härtefallentscheidung Unterstützung gewähren, fühle ich mich ganz klar benachteiligt. Ich kann nichts dafür dass ich über 30 km zur Umschulung- oder Weiterbildungsstätte brauche.

    Soll ich einen Antrag stellen und dann bei Ablehnung Rechtsmittel einlegen?

    Liebe Grüße

    Reni