Hallo,
Angenommen Person A bezieht seit 2 Jahren Harz4 / Bürgergeld und
erbt 10000 Euro. Die Verstorbene Person verstarb im Zeitraum der Leistung.
Nun soll ja ab 1.7.2023 Ein Erbe nicht mehr als Einkommen sondern als
Vermögen zählen. Die Auszahlung des Erbes erfolgt frühestens zum 1.9.2023.
Zählt hier nun der Zeitpunkt des Todes, und das Erbe wird als Einkommen angerechnet ?
Oder ist hier der Tag des Zuflusses Entscheidend, und das Geld wird als Vermögen
angerechnet?
Ergänzend möchte ich noch anmerken, das das Vermögensverzeichnis, noch nicht final
abgeschlossen ist. Aktuell gibt es nur ein Vorläufiges und alle erben sollen, nun mit
angeben ob noch weiter Verbindlichkeiten oder schulden bestehen.
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