Nein, das Jobcenter weiß noch nichts von der Erbschaft.
Bisher habe ich Bürgergeld bezogen + 280 € an Miete/Nebenkosten.
Im Moment steht im Raum, daß meine Schwester Ihre Wohnung vermietet.
Sie wohnt im eigenen Haus mit Mann und Enkelfamilie.
Das Vermögen ca. 50K € brauchen wir für den Einbau einer neuen Heizung, Heizung, Strom und Wasser muß auch für beide Wohnungen getrennt werden Sowie weitere diverse Renovierung/Umbauten.
Beiträge von Hajooo
-
-
Hallo zusammen,
die Tage ist nun der Erbschein gekommen, indem festgehalten ist, daß ich und meine Schwester das Haus (Keller/EG/OG mit Dachschrägen) jeweils zu 50% erben.
Selbst bewohne ich das Obergeschoß. Die Wohnung im EG steht derzeit leer, wobei ich am Überlegen bin u.a. wegen den hohen Sommertemperaturen und leichten Gebrechlichkeiten ins EG zu ziehen.
Meines Wissens kann mich das Jobcenter nicht zwingen auszuziehen.
Wie sollte ich jetzt vorgehen, damit ich weiterhin Leistungen vom Jobcenter bekomme ?
Welche Unterlagen benötigt das Jobcenter ?
Danke
+
Gruß Hajooo
-
Hallo,
im Juno ist mein ALG I ausgelaufen, danach habe ich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Dieser wurde bewilligt. Jetzt ist es so, daß ich keinen Mietvertrag habe.
Ich wohne im oberen Stock des Elternhauses.
Daher beteilige ich mich bei meinem Vater als Rentner an den Kosten des täglichen Lebens mehr oder oder minder, je nach meiner persönlichen Situation, mindestensaber mit xxx Euro. Dies habe ich als Anlage zu dem Formular KDU beigefügt.
Nun kam die Bewilligung des Bürgergelds mit 502 €. Von den Kosten der Unterkunftist in dem Bewilligungsschreiben keine Rede. Bei ALG II wurde das entsprechend berücksichtigt.
Wo liegen hier die Unterschiede ? oder Worauf soll ich im Zusammenhang beim Bürgergeld hinweisen.?Danke
+
Grüße Hajooo -
Hallo zusammen,
diese Woche habe ich einen Antrag auf Bürgergeld ab 21. Juni 2023 gestellt.
Meines Wissens gilt hierzu im ersten Jahr ein Schonvermögen von 40.000 Euro.
Im November wird meine Kapital-Lebensversicherung von ca. 30.000 Euro "fällig".
Diese habe ich damals als Altersvorsorge abgeschlossen. Weiterhin fahre ich das Auto meines Vaters, Wert ca. 9.000 Euro, für das ich Steuer, Reparaturen und Versicherung bezahle.
In welcher Weise wirkt sich mein "Vermögen" auf das Schonvermögen aus ?
undWann erfüllt sich das erste Jahr des Schonvermögens: Januar 2024
oder Juni 2024? Was passiert mit meinem Vermögen nach dem ersten Jahr ?
Danke
+
Grüße Hajooo