Guten
Tag, liebes Forum
Mir ist klar das ich hier keine Rechtsberatung erhalte. Vielleicht
kann mir aber dennoch der eine oder andere helfen meinen Bescheid
bzw. die dort enthaltenen Anrechnungen zu verstehen.
Ich habe mit der oder dem Mitarbeiter/in (möchte den Menschen
möglichst anonym halten) welcher den Bescheid erstellt hat
persönlich telefoniert. Dieser wirkte auf mich sehr unsteht und
unsicher.
Die Fakten:
Ich bin selbstständig, meine vorläufige Bewilligung (sechs
Monate) und mein Einnahmen liegen nach allen Abzügen (ohne dem 100€
Grundfreibetrag) bei 85,85€ pro Monat im Durchschnitt.
Hinzugekommen ist im letzten Monat eine anerkannte Ehrenamtliche
Tätigkeit in Höhe von 250€ pro Monat. Diese ist als
Übungsleiterpauschale anerkannt worden.
Selbstverständlich habe ich dies dem Jobcenter mitgeteilt und
auch einen Änderungsbescheid bekommen (vorläufige Bewilligung).
Ich bin von der Rentenversicherungspflicht befreit und habe
private Versicherungen zur Altersvorsorge in Höhe von 120€ pro
Monat ohne Riesterrente.
Die Rechnung im neuen vorläufigen Bescheid, welcher ab dem
01.07.2023 gilt ist nun wie folgt:
335,85 € Brutto/ Netto Einkommen (Ehrenamt und Selbstständigkeit
wurden zusammen gezählt)
Freibetrag auf das Einkommen 297,17€
Zu berücksichtigendes Einkommen, Kürzung 38,68€
Ich verstehe die Rechnung leider nicht ganz. Nach einem
persönlichen Telefonat mit dem netten Menschen, welcher diese
Rechnung erstellt hat wurde mir gesagt, das die Rechnung wie folgt
ist:
335,85€ - 250€ Pauschal Freibetrag (erhöht wg. Ehrenamt) =
85,85€ davon 20% = 17,17€ zusätzlicher Freibetrag
Darüber hinaus habe ich einen Freibetrag von 30€ erhalten für
die Altersvorsorgen. So kommt man auch tatsächlich auf den
Freibetrag von 297,17€
Also wo ist mein Problem?
Erstens ging ich davon aus, das man Freibeträge für
Altersvorsorgen (von der Rentenversicherungspflicht befreit) erst ab
einem Einkommen von 400 € bekommt. Ist das richtig?
Außerdem kommt man auf genau die gleichen Zahlen wenn man der
"Fachlichen Weisung - Zu berücksichtigendes Einkommen" vom
19.08.2022 geht, nur die Rechnung ist eine andere.
Pauschalfreibetrag 250,00€
20% auf das gesamte Einkommen ab 100,01€. Also in meinem
Fall auf 235,85€. 20% von 235,85 = 47,17€
Gesamtfreibetrag also wie oben auch 297,17€
Meine zuständlige Sachbearbeiter/in sagte mir, das Sie zuletzt
stehende Rechnung nicht getätigt hätte, sonder die obere.
Nach viel Text und Zahlen meine konkreten Fragen an das Forum:
1.) Welche der oben stehenden Berechnungen haltet Ihr für die
richtige? habe ich überhaupt einen Freibetrag auf Altersvorsorge von
30€? Schließlich ist mein Einkommen unter 400€ pro Monat oder
liegt das an meiner Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
2.) Der Änderungsbescheid ist ja ab dem 01.07.2023. Ab diesen
Datum sind Zuflüsse einer Übungsleiterpauschale ja jährlich zu
betrachten mit einem Freibetrag von 3000 pro Jahr. Sind vielleicht
beide Berechnung aufgrund dieser Änderung überhaupt richtig? Der
bearbeitende Mensch traute sich nicht eine Aussage zu tätigen, da
Schulungen noch ausstehen würden.
3.) Kann mir vielleicht jemand in diesem Zusammenhang folgenden
Auszug aus dem §11b SGBII erklären? Ich ging, gehe davon aus, das
ich einen höheren Pauschalfreibetrag als 250€ pro Monat habe wenn
Ehrenamt und Freiberuflichkeit kombiniert wird. Im §11b SGB II
Absatz 2 steht sinngemäß: Wenn man aus einer Übungsleiterpauschale
"Einkommen" erhält tritt an die Stelle des Freibetrags von
100€ monatlich der Betrag von 250 Euro. Soweit so klar.
Nun folgt ein Komma und es heißt wörtlich: "höchstens
jedoch der Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem
Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt."
Ich kann diesen letzten Halbsatz nicht richtig einordnen oder
deuten. Er sogeriert mir einen zweiten Freibetrag "100 Euro +
den Betrag der steuerfreien Bezüge". Weiß jemand was damit
genau gemeint ist? Denn zu meinen oben stehenden
Berechnungsmöglichkeiten finde ich keinen Bezug diesbezüglich.
4.) Letzte kurze Frage bis hier: Wenn ich mir hypothetisch meine
Ehrenamtsjahrespauschale von 3000 (Freibetrag pro Jahr) in einem
Monat auszahlen lassen würde, streckt das Jobcenter dies ja
warscheinlich über 6 Monate. Warum und wie das heißt weiß ich
nicht. Wahrscheinlich etwas mit über meine Verhältnisse? Kennt da
jemand die Grenzbeträge? Also ab welcher Höhe pro Monat das
wahrscheinlich kein Problem ist?
Mit freudiger Erwartung auf Antworten und einer regen Diskussion
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Eure Ehrle