Hallo,
hab mal ne Frage.
Ich mache seit August 2022 eine Weiterbildungsmaßnahme.
Diese wurde mir gemäß § 16 SGB II i.V.m. §§ 81 ff. SGB III bewilligt.
Ich habe Fahrkosten beantragt, welche mir auch in einem separatem Bescheid
bewilligt wurden. Der Bewilligungsbescheid für die Fahrkosten enthält eine Auflage gemäß § 32 Absatz 2 Nr. 4 SGB X und § 47 SGB X.
Gegen die in dem Bewilligungsbescheid der Fahtrkosten enthaltene Auflage habe ich Widrspruch eingelegt. Als Begründung habe ich angegeben das es sich bei der Entscheidung über die Fahrkosten nicht um einen Verwaltungsakt nach Pflichtgemäßem Ermessen handelt und daher § 32 Absatz 2 Nr. 4 SGB X nicht angewendet werden kann.
Der Widerspruch wurde vom Jobcenter als unbegründet zurückgewiesen.
Hierzu wird vom Jobcenter auf ein Urteil des SG Berlin, S 149 AS 4744/10, verwiesen, welches wiederum zu einem Urteil des BSG, B 4 AS 117/10 R, führt. Hieraufhin habe ich Klage erhoben und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.
Es gab eine Vorläufuge Entscheidung das das Jobcenter die Fahrkosten jeweils am Monatsanfang Zahlen muss.
Danach gab es eine Endgültige Entscheidung zu der Klage und der einstweiligen Anordnung. Entscheidung Klage:
"Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die mit dem Bescheid vom (Datum) ab Dezember 2022 bewilligten Fahrtkosten in Höhe von 47 € monatlich, fällig jeweils am Monatsersten, zu zahlen."
Entscheidung einstweiligen Anordnung:
"Der Bescheid des Beklagten vom (Datum) in Gestalt des Widerspruchsbescheides
vom (Datum) wird hinsichtlich der verfügten Auflage aufgehoben."
Als Begründung wird unter anderem folgendes angegeben:
"Die Vom Beklagten (...) verfügte Auflage ist Rechtswidrig. Der Beklagte war nicht berechtigt, die Bewilligung der Fahrkosten mit einer Auflage zu verbinden."
Etwa einen Monat nach diesen Entscheidungen habe ich ein Anhörungsschreiben
vom Jobcenter erhalten. Ich wurde aufgefordert die in dem Bescheid über die
Fahrkosten enthaltene Auflage zu erfüllen. Dies habe ich nicht getan, sondern ich
habe stattdessen auf die Gerichtsentscheidung hingewiesen. Heute habe ich einen Widerrufs- und Erstattungsbescheid erhalten.
Dies wurde damit Begründet das ich der Auflage nicht nachgekommen bin und
das sich aus dem Anhörungsschreiben keine neuen Tatbestände ergeben haben.
Auf die Gerichtsentscheidung wird nicht eingegangen.
Ich bin relativ ratlos wie ich damit nun umgehen soll. Für hilfreiche Ratschläge wäre
ich sehr Dankbar.