Ich habe auf Aufforderung alle Nebenkostenabrechnungen von den Jahren 2019-2022 vorlegen müssen (hatte ich sicherlich schon einmal im Jahr 2020.. aber es war wohl nichts mehr gespeichert). Nun soll ich 3 Guthaben zurückzahlen (ca. 1200 Euro), da ich sehr sparsam geheizt habe. Gestern kam ein Schreiben, dass sie das Guthaben (welches mir erneut zugesprochen wurde) gem. §11 i.V.m. § 22 Abs. 3 SGB II versäumt haben, anzurechnen.
Heißt das jetzt: Ich muss das komplette Guthaben der letzten 3 Jahre zurückzahlen und meine Leistung wird gekürzt?
Gibt es irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Ich habe ja aus Angst, zu viel zu verbrauchen, sparsam geheizt und liege im Normalbereich (innerhalb des Grenzwertes).
Zumal ich mir sicher bin, schon zwei mal zurückgezahlt zu haben ( jeweils halt immer nur für ein Jahr, das hat nicht so reingehauen).
Liebe Grüße und vielen Dank!