Wenn du sie heiratest ist sie kostenlos bei dir mitversichert.
Beiträge von Michael
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Wenn du die Kontoauszüge vorlegst kannst du nachweisen wie es zu dem erhöhten Kontostand gekommen ist.
Wenn es keine zusätzlichen Einnahmen gegeben hat dann sehe ich da kein Problem.
Vermutlich hast du sparsam gelebt, Lebensmittel von der Tafel bekommen usw.
Sollte allerdings gar kein Geld aus dem Regelbedarf ausgegeben worden sein dann wird man dich sicher fragen wie das sein kann.
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Ich habe es so verstanden dass die Abrechnungen vom Jobcenter bisher nie beanstandet wurden und jetzt Unstimmigkeiten entdeckt wurden.
Da erscheint es mir am naheliegendsten die ganzen Abrechnungen nochmal beim Jobcenter persönlich einzureichen mit der Bitte bei der geforderten "Neusortierung" zu helfen.
Viele Grüße
Michael
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Wenn du bisher alles korrekt angegeben hast (auch entstandenes Guthaben) dann ist alles ok.
Guthaben aus Stromkosten wird nicht angerechnet weil die Stromkosten vom Regelsatz bestritten werden.
Heizkosten und sonstige Nebenkosten werden angerechnet weil sie zu den Kosten der Unterkunft zählen.
Du brauchst auch nix durchzurechnen. Gib dem Jobcenter nochmal sämtliche Abrechnungen des betreffenden Zeitraums.
Am besten ist es dafür einen persönlichen Termin zu vereinbaren damit eventuelle Unstimmigkeiten geklärt werden können.
Die Mitarbeiter in den Jobcentern beißen nicht und sind froh darüber wenn man mit ihnen auf Augenhöhe kommuniziert und kooperiert.
Viele Grüße
Michael
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Wenn du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst können die Leistungen des Jobcenters komplett gestrichen werden, inklusive der Kosten für die Unterkunft, sprich Miete.
Es ist also empfehlenswert die Forderungen des Sachbearbeiters zu erfüllen auch wenn es in den nächsten Monaten eine Doppelbelastung für dich ist.
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Ich teilte die Arbeitsaufnahme etwa am 14.07 dem Jobcenter telefonisch mit
Du könntest versuchen von deinem Telefonanbieter einen Einzelverbindungsnachweis zu bekommen.
Damit kannst du zumindest belegen dass du dort angerufen hast.
Das beweist zwar nicht dass du die bevorstehende Arbeitsaufnahme gemeldet hast aber es verbessert deine Glaubwürdigkeit.
Ich würde dir in jedem Fall empfehlen dich vor der Stellungnahme beraten zu lassen.
Such mal im Internet nach kostenloser Rechtsberatung. Vielleicht findet sich eine Institution in deiner Nähe die sowas anbietet.
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Du musst einen Antrag stellen der dann genehmigt werden muss.
Die Genehmigung kann maximal 3 Wochen vor Beginn der Abwesenheit erfolgen. Das heißt wenn du den Antrag 5 Wochen vor Beginn der Abwesenheit stellst wird es mindestens 2 Wochen dauern bis die Genehmigung kommt.
Die Dauer der Abwesenheit darf maximal 21 Tage betragen.
In deinem Fall sehe ich kein Problem bei der Genehmigung.