Beiträge von Fritz04

    Hallo Tamar,

    Vielen Dank für den Verweis.

    Trennungsunterhalt hat sie seit Trennung und wird sie bis Scheidung bekommen. Auch der Versorgungsausgleich ist ganz normal geregelt. Diese beiden Punkte stehen nicht zur Debatte.

    Es geht "nur" um den nachehelichen Unterhalt in Form einer Einmalzahlung und danach würde sie auf weitere Unterhaltszahlungen meinerseits verzichten.

    Was ich in dem Verweis nicht sehen/erkennen kann ist, ob das Jobcenter, wenn sie dann das Bürgergeld beantragt, trotzdem noch auf mich zukommen kann, um Zahlungen einzufordern.

    Sorry nochmal für die Fragerei. Ich kann mich in dieses Thema leider nur sehr schwer reindenken.

    Vielen Dank für alle Antworten!

    Sie sagte, dass sie 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Ich hoffe, dass sie dies in ihrem neuen Wohnort machen wird (ca. 250 km von unserem Wohnort entfernt).

    Bürgergeld will sie beantragen, wenn sie in der neuen Stadt lebt und wir dann also endlich räumlich getrennt sind. Dort kommt sie erstmal bei ihrem Vater "unter". Der Nachweis der finanziellen Unterstützung (ob es überhaupt eine gibt oder mit dieser Einmalzahlung (die mein Anwalt gerade prüft)) sollte am Scheidungstermin schriftlich fixiert werden.

    Wie gesagt, ihr Vorschlag war eben diese einmalige Zahlung und danach würde sie auf jeden weiteren Unterhaltsanspruch verzichten.

    Und wie auch gesagt, wäre, falls ich mit meinem Anwalt dem zustimmen sollte (siehe letzten Absatz), die Frage, ob das Jobcenter trotzdem später, wenn sie den Antrag stellt, noch etwas von mir einfordern kann. Mein Anwalt ist sich da nicht sicher. Wäre natürlich blöd, falls ich diese Zahlung leisten sollte und dann später noch das Jobcenter an mich herantreten würde.

    Ich sage meiner Frau natürlich gar nichts zu und leiste keinerlei Zahlungen ohne Rücksprache mit meinem Anwalt!

    Sorry, ich bin beim Thema Jobcenter und Bürgergeld absoluter Laie... und beim Zitieren der Antworten leider ebenso... :rolleyes:

    Sie hat Befunde, Diagnosen und Berichte der Klinik über die Krankheiten vorliegen. Das mit den 3 Stunden Arbeitsfähigkeit hat sie mir gesagt. Das ist bekannt.

    Wird Bürgergeld beantragt, gibt es kein Wohngeld. Hier mal das

    Infoblatt zum Bürgergeld:


    Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchen

    Ok, danke 👍

    Seit Trennung leider in einer Wohnung. Natürlich alles getrennt von Tisch und Bett.

    Ja, Scheidung wurde eingereicht. Der Scheidungstermin ist jetzt im September.

    Davon ist abzuraten! Lassen Sie amtlich feststellen, ob Ihrer Frau

    Unterhalt zusteht, wie viel Sie zahlen müssten und wie lange. Da

    Ihre Frau kein Kind bereut, ist die Unterhaltspflicht nicht unendlich.

    Nehmen Sie sich einen Anwalt, bevor Fehler gemacht werden.

    Ich habe natürlich einen Anwalt. Der prüft diesen Vorschlag derzeit.

    Die Frage war/ist halt, ob das Jobcenter wegen des Bürgergelds trotzdem noch Zahlungen von mir verlangen kann, wenn ich diese Einmalzahlung geleistet hat.

    Gruß

    Korrektur vorgenommen und Zitate erstellt

    Hallo zusammen,

    Ich habe mal eine Frage und vielleicht kann mir hier geholfen werden.

    Meine Frau und ich leben in Scheidung. Sie wird nach der Scheidung wegziehen und ich bleibe mit dem gemeisamen minderjährigen Kind in der Wohnung wohnen. Alle Kosten und Verantwortungen bleiben bei mir. Kindesunterhalt von Mutter an das gemeinsame Kind ist nicht zu erwarten (siehe nächsten Absatz).

    Meine Frau verlangt auf Grund diverser Krankheiten und angeblich eingeschränkter Arbeitsunfähig einen nachehelichen Unterhalt. An ihrem neuen Wohnort will sie zum Jobcenter und Wohn- und Bürgergeld beantragen.

    Nach vielen Diskussionen wegen des nachehelichen Unterhalts hat sie nun vorgeschlagen, dass ich eine einmalige Unterhaltszahlung in Höhe von Betrag X leisten soll/könnte und damit wäre die Sache für sie erledigt. Das Ganze würde anwaltlich und gerichtlich festgehalten werden, auch für den Fall von "Not und Elend". Es wäre dann ja nicht so, dass ich gar nichts bezahlen würde (falls ich mich auf den Vorschlag einlasse), ich mache halt eventuell eine Einmalzahlung für den Unterhalt an sie.

    Die Frage ist jetzt: Wenn sie dann zum Jobcenter geht und Wohn- und Bürgergeld beantragt, kann das Jobcenter dann trotzdem noch auf mich zukommen und (Unterhalts-)Zahlungen verlangen, um das vom Jobcenter zu zahlende Bürgergeld zu reduzieren, obwohl ich ja schon einmalig etwas an sie bezahlt habe?

    Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.