Hallo Tamar,
Vielen Dank für den Verweis.
Trennungsunterhalt hat sie seit Trennung und wird sie bis Scheidung bekommen. Auch der Versorgungsausgleich ist ganz normal geregelt. Diese beiden Punkte stehen nicht zur Debatte.
Es geht "nur" um den nachehelichen Unterhalt in Form einer Einmalzahlung und danach würde sie auf weitere Unterhaltszahlungen meinerseits verzichten.
Was ich in dem Verweis nicht sehen/erkennen kann ist, ob das Jobcenter, wenn sie dann das Bürgergeld beantragt, trotzdem noch auf mich zukommen kann, um Zahlungen einzufordern.
Sorry nochmal für die Fragerei. Ich kann mich in dieses Thema leider nur sehr schwer reindenken.