Vielen Dank für deine Antwort
Beiträge von caylea
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Nein, tatsächlich erst ab 1. Januar.
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Danke für die ausführliche Antwort.
Beruflich verändern kann ich mich leider nicht mehr. Ich bin 56 und durch chronische Erkrankungen zunächst in Hartz4 und nun Bürgergeld " gerutscht". Ich habe einen laufenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente der sich wie Kaugummi zieht. Nun habe ich durch die Erbschaft ca. 26.000 auf meinem Konto und das Jobcenter hat mir meine Leistungen gestrichen.
Ist das so korrekt? Habe ich jetzt überhaupt noch eine Krankenversicherung? Ich bin da jetzt etwas überfordert. Vielen Dank schonmal
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Nach Ablauf des ersten Jahres bzw ab Januar 2024 darf das Vermögen für eine alleinlebende Person dann nur noch max 15.000 betragen? Müsste man dann erst einmal so lange von dem Geld leben bis man sein Geld auf dem Konto bis max 15.000 aufgebraucht hat?
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Ich hätte eine Frage zum sog. Schonvermögen:
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges soll der Freibetrag bei 40.000€ liegen. Wie ist es bei Menschen die davor schon Hartz4 bezogen haben? Es geht um eine Erbschaft die bei etwas über 20.000 liegt. Danke schonmal und lg