Danke für die schnelle Rückmeldung. Das ist super.
1. So hatte ich es auch verstanden. Also dem Jobcenter direkt erstmal sagen, DASS bald geerbt wird und sobald mehr bekannt ist (was genau geerbt wird, Summe), dies auch direkt mitteilen.
2. Das Erbe wird sehr wahrscheinlich etappenweise zufließen. Bis dieses die 15.000€ Schonbetrag nicht übersteigt, wird weiterhin Bürgergeld wie gehabt gezahlt. - Nachfrage: Ab wann gilt das Stück Land ohne Testament für einen Alleinerben als zugeflossen? Automatisch ab Todestag oder Änderung im Grundbuch? [Das ist jetzt eine sehr spezielle Frage, aber vielleicht wissen Sie die Antwort ja auch.]
3. Also 15.000€ plus angemessenes KFZ-Fahrzeug. Sollte das Auto verkauft werden, wird die Einnahme als zusätzliches Geldvermögen (Vermögensäußerung) zu den 15.000€ gerechnet. Der Erbe wäre also besser dran, wenn er das Auto behält und nicht verkauft.
4.+5. Das ergibt Sinn.
Habe ich die Punkte so richtig verstanden?