Beiträge von Katrin

    Ja die Kosten sind angemessen, das wurde vom neuen Jobcenter bestätigt.

    Kostenzusage? Also eine direkte Bestätigung, daß sie in Zukunft alles bezahlen werden?

    Das Problem ist jetzt die neue Vermietung, welche die Bestätigung der Notwendigkeit möchte. Oder das jetzige Jobcenter, welche sie nicht ausstellt.

    Es sei denn, sie beantragt Umzugskosten.


    Ja das fragen wir uns auch. Aber im Zitat steht es, warum sie es möchte. Obwohl ihr alles vorliegt. Auch die Erklärung, daß die Kaution gesichert ist

    Eine Freundin hat ein großes Problem.

    Sie möchte aus gesundheitlichen Gründen von aus der Großstadt weg ziehen. Im ländlichen Raum vom Landkreis einer Großstadt hat sie eine Wohnung in Aussicht.

    Dem Jobcenter ist es egal, es sei denn, sie beantragt Umzugskosten. Deshalb bekommt sie auch keine Bestätigung der Notwendigkeit. Diese möchte aber die Bearbeiterin des neuen Vermieters. Ich zitiere:

    - .... , da haben Sie leider keine korrekten Informationen erhalten. Die Bestätigung der Notwendigkeit des Umzugs ist für uns unerlässlich, da sich das zuständige Jobcenter beim Umzug ändert. Sie erhalten sonst keine Leistungen für die Kaution oder eventuelle Betriebskostennachzahlungen, wenn der Umzug beim alten Jobcenter nicht genehmigt wurde. -

    Sie beantragt aber keine Umzugskosten, Kaution oder sonstiges. Und was ich bisher im Internet gefunden habe ist, diese Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn eben das beantragt wird. So auch die Aussage vom jetzigen Jobcenter.

    Zusammengefasst: die neue Vermietung will sie unbedingt, das Jobcenter stellt sie nicht aus, weil keine Umzugskosten beantragt werden :/

    Das neue Jobcenter hat schon die Angemessenheit der Wohnung bescheinigt

    Hat jemand einen Rat, was sie noch machen kann