Beiträge von kkc1945

    Hallo liebe Leute,

    meine Mutter bezieht seit Mitte letzten Jahres (01.07.2023) aufgrund ihrer Krankheit Krankengeld. Da das Krankengeld nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken, wird der fehlende Betrag durch Bürgergeld aufgestockt.

    Nun hat sie ein Schreiben von ihrer Krankenkasse erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass ihr Anspruch auf Krankengeld zum 22.12.2024 endet, da die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen erreicht ist.

    Wir würden gerne wissen, ob sie in diesem Fall einen speziellen Antrag beim Jobcenter stellen muss, damit der fehlende Betrag weiterhin ausgeglichen wird.

    Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar!

    VG

    Hallo liebes Forum,

    kurz zu den Umständen: Meine Mutter und ich leben zusammen in einer Wohnung. Ich gehe einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach (bin nicht auf Sozialleistungen angewiesen) und meine Mutter bezieht derzeit aufgrund ihrer Erkrankung Bürgergeld. Sie hat Pflegestufe 3 und ich habe bereits einen Antrag auf Behinderung gestellt.

    Wir haben vor ca. einem Monat die Betriebskostenabrechnung 2023 von unserem Vermieter erhalten. Die Nachzahlung beträgt 978,10 €.

    Nun hat unser Vermieter vorgeschlagen, dass wir die Nebenkosten von derzeit 160 € auf 240 € erhöhen, um eine weitere erhöhte Nachzahlung wie jetzt zu vermeiden, siehe Anlage.

    Dieses Schreiben (des Vermieters) und die Nebenkostenabrechnung 2023 habe ich an das Jobcenter geschickt mit der Bitte um (anteilige) Übernahme der (Betriebsneben-)Kosten für meine Mutter. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass sich die Nebenkosten auf jetzt 240 € erhöht haben. Ich habe darin auch erklärt, dass trotz Einsparungen unsererseits bei Wasser, Müllabfuhr usw. der Haupttreiber die Gebäudeversicherung und die Grundsteuer sind.

    Nun haben wir ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, in dem die Übernahme der Nebenkosten von derzeit 160 € auf 240 € abgelehnt wird mit der Begründung, dass es sich bei der Erhöhung der Nebenkosten nur um einen "Vorschlag" des Vermieters handelt, siehe Anlage.

    Ich halte diese Begründung für nicht nachvollziehbar, da die Nebenkosten, u.a. Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc. in jedem Fall weiter steigen werden und damit auch die Höhe der jährlichen Nachzahlungen, also +1000 € !!

    Ich habe mal einen Widerspruch sowie eine Mustervorlage für unseren Vermieter verfasst (siehe Anlage) und würde mich über Verbesserungsvorschläge freuen.

    Liebe Grüße

    kk

    Hallo Leute,

    in der Vergangenheit habe ich einige Jahre bei einem Unternehmen X gearbeitet. In diesem Unternehmen war es nicht nötig, dass ich einen Arbeitsvertrag unterzeichnen musste, es lief alles auf Vertrauensbasis im Gegenseitigem Einverständnis, natürlich alles legal mit Lohnabrechnungen etc. Später hatte ich das Unternehmen gewechselt, weil ich mich umorientiert hatte. Also habe ich in Absprache mit meinem Arbeitgeber, die mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich zum Tag x das Unternehmen verlasse und den Berufszweig wechsle. Nun war es leider so, dass ich nach kurzer Zeit aufgrund von diversen Umständen bei der neuen Stelle Y gekündigt worden bin. Aufgrund dessen habe ich ALG I beantragt und zusätzlich Bürgergeld Aufstockung , weil das ALG I alleine nicht reicht, um mein Leben zu bestreiten.

    Jetzt verlangt das Amt ein Kündigungsschreiben (bzw. Aufhebungsvertrag) nicht nur vom Unternehmen Y sondern auch vom eingangs erwähnten Unternehmen X. Was soll ich nun am besten jetzt genau machen? Das Amt das genauso mitteilen, wie es war, oder vom Unternehmen X nachträglich einen Aufhebungsvertrag verlangen?

    Ich freue mich über Ratschläge und Hilfestellungen.

    LG

    Meine Mutter bezieht Krankengeld + Aufstockung Krankengeld. Das Geld ist also nicht irgendwo hergezaubert, es geht alles mit rechten Dingen zu.

    Ja, ich habe Zugriff auf das Konto meiner Mutter. Aufgrund ihrer Krankheit ist es hin und wieder notwendig, dass ich Zahlungen für sie über ihre Bank abwickle. Und auch in diesem Fall habe ich in Absprache mit ihr den Mietbetrag von ihrem Bankkonto abgehoben und auf mein Bankkonto überwiesen, um die Miete zu bezahlen.

    Ich habe dem JB keine Aufstellung gemacht, sondern nur darauf hingewiesen, dass aufgrund der bereits eingereichten Unterlagen über Miete und Nebenkosten die Beträge leicht zuzuordnen sind. Ich bin davon ausgegangen, dass man aus Sicht der JB 1 und 1 zusammenzählen kann. Miete + Nebenkosten ergeben für einen Monat zusammen ca. 1200 €. Wenn wir jetzt von einem Betrag von 1370 € sprechen, dann ist das auf jeden Fall 1 Monatsmiete. Wie bereits erwähnt, zahle ich einmal eine Monatsmiete (einschließlich des Anteils meiner Mutter) und im Gegenzug zahlt meine Mutter einmal eine Monatsmiete (einschließlich meines Anteils). Unterm Strich ist es für uns ein Nullsummenspiel. Die restlichen 170 € sind dann Schulden, die meine Mutter mir gegenüber hat, weil sie etwas im Internet bestellt hat.

    Hallo liebe Leute,

    letztes Jahr hatte ich für 2 Monate Antrag auf SGB  II gestellt, da ich Anfang diesen Jahres einen neuen Job gefunden habe. Für diesen Zeitraum wurde mir vorläufig Geld bewilligt.

    Soweit so gut. Jetzt möchte der Sachbearbeiter meiner Mutter und auch jetzt von mir wissen, woher bestimmte Gutschriften auf meinem Bankkonto kommen. Ich habe dem Sachbearbeiter erklärt, dass es sich bei den Gutschriften um Einzahlungen von meiner Mutter handelt, die zuvor vom Bankkonto abgebucht (heruntergenommen) wurden, um ihren Anteil an Miete, Nebenkosten und anderen Verbindlichkeiten (z.B. Online-Bestellungen) zu bezahlen.

    Es handelt sich um einen Gesamtbetrag in Höhe von 1370 €.

    Jetzt habe ich nochmals ein Schreiben bekommen, in dem es sich um die selbe Angelegenheit geht. Im Schreiben steht folgendes geschrieben:

    "Das weitere Einkommen in Höhe von 1370 € konnte nicht zweckentsprechenden Zahlungen Ihrer Mutter zugeordnet werden. Die Zahlungen übersteigen den monatlichen Bedarf Ihrer Mutter. Insofern wäre dieses Einkommen bedarfmindernd zu berücksichtigen und die gesamten Leistungen des Monat Dezember 2023 zurückzufordern."

    Ich denke mir, hat er sie noch alle? Wir reden hier nicht über Hunderttausende von Euro.

    Die Beträge sind 1) entsprechend der Abbuchungen vom Konto meiner Mutter einsehbar 2) über ein Bankkonto müssen nun mal die Mietzahlungen etc. getätigt und das ist nun mal mein Konto 3) und auch kennt sich meine Mutter nicht mit Online-Bestellzahlungen aus, so dass ich das für sie erledige. Btw. meine Mutter ist auch pflegebedürftig, sie kann ohnehin vieles nicht ohne meine Hilfe . Und 4) mal zahle ich Mietzahlungen vollständig voraus und hole mir dann den Anteil von meiner Mutter zu einem späteren Zeitpunkt zurück, das sollte doch auch kein Problem sein, oder?

    Eure Meinungen würden mich interessieren und wie ich am besten auf das Schreiben antworte.

    Liebe Grüße

    Hallo liebe Leute,

    meine Mutter hat Post von dem Jobcoach bekommen. Darin sind ein Kooperationsplan und Unterlagen, in denen meine Mutter ihre Krankheiten erläutern soll. Damit sollen zwei Ziele erreicht werden:

    1) Das Jobcenter holt eine Rentenauskunft ein, um festzustellen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits vorliegen.

    2) Die beratenden Ärzte der xxxx beurteilen anhand von Befunden der Ärzte meiner Mutter ihre Leistungsfähigkeit. Hierzu soll dem Jobcoach die ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und die dazugehörigen Schweigepflichtentbindungen der Ärzte vorgelegt werden.

    Anmerkung: Meine Mutter hat Pflegegrad 2 und bekommt aufgrund ihrer andauernden Erkrankung Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung. Derzeit ist meine Mutter nicht in der Lage einer Arbeit nachzugehen.

    Meine Fragen:

    • Ist es grds. zulässig, dass der Jobcoach solch umfängliche Unterlagen anfordert darf oder muss das nicht direkt vom medizinischen Dienst (MD) erfolgen?
    • Der Gesundheitsfragebogen soll mit Befunden belegt werden. Ich halte dies für sehr fragwürdig, das sind sehr sensible Daten. Selbst der MD für die Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrads hat solche sensiblen Daten nicht als Kopie mit in die Akte genommen.
    • Muss in diesem Zusammenhang eine Schweigepflichtentbindung erfolgen oder wäre es nachteilig, dies nicht zuzulassen.

    Ich würde mich sehr über Hilfe  freuen.

    LG