Beiträge von Bogus

    Danke dir.

    Was ist denn mit dem Jahresrechnung für Strom, auch einfach einreichen? Ich frage mich nur wozu?

    Schließlich sollen sie vom Gesetz her nur das bekommen, was Sie benötigen.

    Es gab auch keine Erwähnung der Schwärzungsmöglichkeit bei der Forderung der Kontoauszüge.

    Das kam aus der Fragestellung nicht durch, ja die doppelte Datenerhebung auf das erneute Einreichen des Verwertungsausschlusses und Kontoauszüge von bereits eingereichten Monaten.

    Mir ist klar, dass es den Verwertungsausschluss nicht mehr gibt, aber er ist ja gefordert worden also kann ich ja nur darauf reagieren. Wo bekomme ich diesen Zertifizierungsnachweis wenn überhaupt her? Sollte es nicht klar sein, dass wenn er die Anforderungen erfüllt somit der Zertifizierung entspricht? All diese Unterlagen liegt dem JC vor.

    Hallo Tamar,

    Eine erneute Erhebung der Daten würde eine Doppelerhebung darstellen. Da dies im Sinne der Betroffenen vermieden werden soll, hat der Gesetzgeber im § 50 Abs. 1 SGB II eine gesetzliche Befugnis für die Übermittlung der erforderlichen Daten durch das Jobcenter geschaffen.

    Mit den zwei Sachbearbeitern ist das eh so eine Sache, da ich Geld erhalten habe, scheint so als wüsste die linke Hand nicht was die rechte tut. Der Verwertungsausschluss sollte ja weiterhin vorliegen und sich daran nichts geändert haben bzw. durch die neue Gesetzeslage komplett raus sein, so dass ein Verwertungsausschluss nicht mehr nötig ist.

    Na gut, wenn er es verwechselt bekommt er aber einen Nachweis, der nicht mehr Bestand hat, den er aber so explizit angefragt hat.

    Hallo Tamar,

    laut der AGB meiner Bank steht auch, dass Umsatzübersichten wie Kontoauszüge sind. Kann mich ja nur nach meiner Bank richten.

    Ok, wollte das als Zweizeiler auch so schreiben, nur bei den Nachweisen, wortlos einreichen oder auch was dazu schreiben, Beispiel doppelte Datenerhebung und dann nichts schicken oder des guten Willens, um mir nicht mehr unterstellen zu lassen, es dann mit einreichen?!

    Das mit dem Verwertungsausschluss hatte ich meiner Sachbearbeiterin auch so geschrieben und hatte wohl ausgereicht, habe eine Versicherung zur Altersvorsorge und die sind komplett raus. Nun kommt der andere Sachbearbeiter mit der Frage des Rückkaufswertes usw, oder alternativ den Verwertungsausschluss, dabei wie du ja sagst, er nicht mehr nötig ist, warum fordert er ihn dann, wenn es ihn gibt?

    Es ist eine Rentenversicherung, bekomme es erst mit dem Rentenalter ausgezahlt und das auch nur monatlich.

    In dem Schreiben steht ja nichts von Nachweis welche Versicherung, sondern dass wenn es den Verwertungsausschluss gibt, soll man ihn einreichen, dabei haben sie ihn schon, darum verstehe ich das Schreiben und diese Forderungen überhaupt nicht.

    Hallo Schorsch, danke für deine Nachricht. Sorry, dass ich mich jetzt erst melde, aber habe keine Benachrichtigung erhalten.

    Ich habe Kontoauszüge von der Bank, allerdings 3 Monate. Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.

    Ich war ja nicht ortsabwesend, die Abhebungen wurden nur in den Nachbarstädten getätigt, weil die Bank in der Stadt einen defekten Geldautomaten hat bzw. immer leer ist. Ein Ärgernis, nicht nur für mich, da in den Nachbarstädten es mit den Geldautomaten zuverlässig klappt und bevor man den Weg vergeblich dahin macht, verbindet man es mit Einkäufen oder ähnliches in den Nachbarstädten. Also von Ortsabwesenheit sprich Urlaub kann da definitiv keine Rede sein, zumal man die Kürzel der Städte in den Auszügen sieht.

    Natürlich ist es nur mein Empfinden, allerdings liegt der Behörde ein Verwertungsausschluss vor sowie die Police, daher sollte es bekannt sein, dass es eine Rentenversicherung ist. Was mich wundert, dass geschrieben wird, falls ein Verwertungsausschluss besteht, soll ich den einreichen, dabei haben sie diesen bereits. Werden beim Jobcenter Unterlagen wieder vernichtet?!?

    Ja das denke ich auch, in der Hoffnung sie geben Ruhe und sind zufrieden, wenn ich diese Unterlagen erneut einreiche statt darauf zu verweisen.
    Also würdest du alles geforderte Unterlagen einreichen mit kurzen Kommentaren?

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir bei meinem Problem weiterhelfen.

    Ich hatte einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter gestellt. Es wurden aber immer noch weitere Unterlagen benötigt. U. A. habe ich durch ein Online Konto keine Kontoauszüge. Dabei habe ich für 6 Monate eine Umsatzübersicht beigelegt. Dies hatte meiner Sachbearbeiterin nicht gereicht, sie würde nicht den Anforderungen entsprechen und ich sollte die letzten 3 Monate in Kontoauszüge einreichen. Die ich dann kostenpflichtig beantragen musste bei meiner Bank.

    Nach einigem Hin und Her bekam ich nun meinen Leistungsbescheid.

    Allerdings ca 2 Tage später bekam ich von einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters ein Schreiben mit der Bitte um Erklärung, warum ich, wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe. Dazu möchte dieser Sachbearbeiter von Januar 2023 die Kontoauszüge. Die ich somit wieder kostenpflichtig beantragen muss. Dazu möchte der Sachbearbeiter den Verwertungsausschuss meiner Lebensversicherung sofern vorhanden, sonst den Rückkaufswert und die aktuelle Summe.

    Dabei ist es keine Lebensversicherung, sondern eine Versicherung zur Altersvorsorge und nach dem neuen Bürgergeld Gesetz nicht relevant. So schrieb ich dies auch bereits der ersten Sachbearbeiterin. Auch auf dem beigefügten VM Antrag vom Sachbearbeiter bezüglich private Rentenversicherung steht dies den ich ausfüllen soll. Natürlich hab ich so einen Verwertungsausschuss, allerdings sollten sie ihn beim Jobcenter eh schon haben. Ich soll auch die letzte Jahresabrechnung vom Strom schicken.

    Meine Frage, ist das alles rechtlich korrekt? Mein Bescheid und das Schreiben sind beide mit gleichem Datum, aber von unterschiedlichen Sachbearbeitern was mich wundert. Von der einen bekomme ich den Bescheid und von dem anderen neue Aufforderungen, die ich nicht ganz nachvollziehen kann, wie die Erklärung der Geldabholung außerhalb meiner Stadt. Mir war nicht klar, dass dies für einen Weiterbewilligungsantrag entscheidend ist. Auch die wiederholte Erwähnung um Nachweis für die Versicherung. Wozu denn die Stromrechnung, die nicht übernommen wird und Kontoauszüge für fast einem Jahr? Dachte 3 oder auch 6 Monate.

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, ob das alles so korrekt ist oder wie ich darauf reagieren sollte.

    Vielen Dank.