Beiträge von Peter123

    Hallo Tamar, vielen Dank für deinen Beitrag. Ich war bis zum 5.10.23 in Reha und im Arztbrief nach der Reha steht, dass ich zurzeit Arbeitsunfähig bin.

    Der Arztbrief liegt dem Jobcenter seit Oktober vor. Könnten das die Grundlagen für ein Mehrbedarf sein? Zu der Selbstbeteiligung bei der PKV möchte ich anmerken, dass ich den Basistarif habe. Das JC zahlt etwa 380€ pro Monat Beitrag. Dennoch habe ich auch eine Selbstbeteiligung von 1200€ im Jahr, was ich hoch finde. Kann den meine Arztrechnung in Höhe von 1100€ nicht zumindest teilweise vom JC übernommen werden?

    Danke für eine Antwort

    Guten Tag,

    im Oktober d. J. wurde mir Pflegegrad 2 zugesprochen. im gleichen Monat habe ich einen Antrag auf Behinderten Ausweis gestellt.

    Wahrscheinlich ist 50% mit Merkmal B zu erwarten. Das Versorgungsamt hat mir Beantragungseingang bestätigt, aber mit dem Hinweis, das die Bearbeitung 5-6 Monate dauern kann.

    Meine 2 Fragen sind

    1. Kann ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen? Wie hoch könnte dieser sein?

    2. Jobcenter wird ein B.Ausweiskopie von mir anfordern. Dieser kommt aber erst in 5-6 Monate.

    Falls ich eine Mehrleistung erwarten kann, kann diese Rückwirkend ab Antragstellung beim Versorgungsamt geleistet werden?

    Habe ich schon jetzt den Antrag beim Jobcenter zu stellen, dass ich einen Mehrbetrag wegen Behinderung beantrage?

    Seit vielen Jahren habe ich eine PKV im Basistarif mit 1200 € Selbstbehalt.

    Als ich Leistungen beim Jobcenter beantragt habe, Wollte ich in die GKV wechseln,dies war aber aus Altersgründen nicht möglich, weil der Wechsel

    nur bis 55 Jahren möglich ist und ich älter bin.

    Wegen Krankenhaus und Reha Aufenthalt, sind mir vom Ärzten verordnete Leistungen in Höhe von etwa 1100 € angefallen, die von der PKV nicht übernommen wurden.Gibt es eine Chance dieses Geld vom Jobcenter zurückzufordern?

    Herzlichen Dank für ihre Einschätzung!!!

    Gruß,

    Peter