Vielen Dank allen
Naja dann hab ich in meinem Amt ja nette Leute
Beiträge von Alfons908
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Vielen Dank
Es ist geklärt. Der Mietvertrag hatte lediglich gefehlt.
Vermerke:
Es gibt keine Frist zur Einreichung solcher Unterlagen. Muss wohl im laufenden Monat sein.
Die Wohnung muss nicht genehmigt sein, wenn man anteilig die unangemessenen Kosten selber übernimmt.
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Ich kann leider im Moment nicht ins Detail gehen, komme aber später darauf zurück. Die für die Allgemeinheit resultierende wichtige Frage ist:
Welche Frist gibt es für die Abgabe von (Änderungen an den) Kosten der Unterkunft?
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Ja ich denke auch, danke. Die Zahlungen kamen immer sehr pünktlich.
Nun aber das Problem, dass ich aktuell keine Miete, sondern nur geringe Energie-Kosten bezahlt bekomme. Somit lässt sich der Betrag nicht einfach vom alten an den neuen Vermieter transferieren.
Habe ich den "Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten" rechtlich rechtzeitig eingereicht? Wird ein Jobcenter sich um den "falsch" überwiesenen Betrag kümmern und die neue Miete noch zahlen?
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Seit Monatsanfang wohne ich in einer neuen (quasi genehmigten) Wohnung.
Die Unterlagen zur Übernahme der Kosten habe ich ganz am Ende des Vormonats eingereicht (nachweislich und bestätigt per E-Mail).
Nun bekomme ich vom Vermieter eine Bitte um Zahlung meiner Mietschuld, da das Jobcenter dies nur anteilig übernehmen will, da ich es "so spät" eingereicht hab. Gibt es da eine Frist?
Hätte ich im Oktober den Antrag auf Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft einreichen müssen? seltsam