Okay, herzlichen Dank!
Beiträge von Neela
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Hallo zusammen
Ich habe versucht, es selbst rauszufinden, aber ich werde aus den ganzen Informationen im Internet nicht schlau und die Dame vom Gericht konnte mir dazu auch keine Auskunft geben.
Es geht darum, ich habe seit Dezember 2022 die gesetzliche Betreuung für meinen Schwerbehinderten Sohn (19) übernommen. Nun wurde ich von der Dame vom Gericht darauf hingewiesen, dass ich theoretisch eine jährliche Aufwandspauschale von 425,- € beantragen kann. Da ich mit meinen beiden Kindern (15 und 19 Jahre) in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und zusätzlich aufstockend Arbeiten gehe, frage ich mich, ob diese Aufwandspauschale vom Jobcenter angerechnet wird.
Google hat mich leider nicht schlauer machen können, deshalb habe ich die Hoffnung, dass mir hier jemand sagen kann, ob es angerechnet wird, oder nicht.
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche einen angenehmen Tag
Liebe Grüße