Hier eine Antwort aus einem anderen Forum:
ZitatAlles anzeigen"LSG NRW: Az: L 21 AS 456/21
BSG: Az: B 14 AS 42/15 R
Ohne individuelle Förderung ist generell keine Sanktion möglich. Bei mir lag sogar ein Verwaltungsakt vor. Solche Bewerbungsaufforderungen habe ich entweder ignoriert oder mich extrem dreist beworben und das Bewerbungsschreiben ohne Aufforderung dem Jobcenter zugesandt, um denen zu zeigen, wie ernst ich so was nehme. Sanktionen gab es mir nie. Das könnte bei anderen Bürgergeldempfängern anders aussehen und dann muss man dagegen vorgehen. Bei mir wissen sie ja, was ihnen blüht. Die betreffende Mitarbeiterin, die mir drohte, wurde versetzt. Sie ist jetzt laut Telefonliste für Bewerbungstrainings zuständig. Davor hat sie noch mit ihrem Studium angegeben :grins: Ich werde, auch aufgrund anderer Verfahren und Dienstaufsichtsbeschwerden im zweistelligen Bereich einfach nicht mehr eingeladen. Seitdem wird auch kein Verwaltungsakt mehr erlassen und schon gar nicht versucht man mir, einen Kooperationsvertrag anzudrehen.
Ich bin kein Querulant und ich bin gerne bereit, eine Weiterbildung anzunehmen, aber kommt man mir einmal blöd, komme ich den Leuten zehn Mal blöder. Wir sind hier schließlich nicht im Irrenhaus.
Ich würde generell gegen jedes noch so kleine Fehlverhalten des Jobcenters vorgehen und das auch nicht groß ankündigen. Anders kapieren die es nicht. Auch gegen die Führung des Jobcenters kann man vorgehen, denn oft schreiben sie falsche Sachen, um ihre Mitarbeiter zu schützen. Sieht man es dann direkt auf das Beschwerdemanagement und die Geschäftsführung ab, fangen sie alle schnell an, zu rennen."