Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Tamar , was mich noch irretiert ist das auf dem Antrag diesmal keine Angaben wie sonst jedes Jahr über die Nettokaltmiete und den Nebenkosten gefragt wird. Ist das zufällig neu oder von den Bundesländern anders/ neu geregelt?
Also ist das nun komplett eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Schwester die bei mir wohnt? Es waren 502 mein Bürgergeld uns circa 550 Euro Wohnkosten die bewilligt/gezahlt bekommen habe.
Wenn ich jetzt richtig verstanden habe erhalte ich 275 Euro Wohnkosten und den Rest zahlt meine erwebstätige Schwester?
Ach und letzte Frage/Bitte, ist dies unabhängig von der Höhe des Lohn/Gehalt meiner Schwester mit der Hälfte der Miete die ich angerechnet bekomme?
ps. Was bedeutet "Unterhaltsvermutung" nicht greift? Sorry, bin da echt nicht so erfahren mit den Regeln und Gesetzen.
Vielen Dank im Voraus!
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