Ist es vielleicht auch ein Fall für die Polizei, wenn nach seinem Krankenhausaufenthalt sein gesamtes Vermögen verschwunden ist? Das könnte auch die Beantragung des BG oder Sozialhilfe Antrages blockieren, wenn Vermögen auf unerklärliche Weise entschwunden ist.
Mit 37 Jahren hätte er bestenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn er die letzten 5 J vorher Rentenbeiträge gezahlt hat. Als Selbständiger ist das fraglich und da bliebe als Erwerbsunfähiger nur noch die Sozialhilfe. Da sind die Vermögensfreibeträge noch viel geringer als beim BG und wenn da größere Summen auf unerklärliche Weise vom Konto verschwunden sind, stellt das natürlich ein Problem dar. Nichtsdestotrotz sollte ihm bei nachgewiesener Mittellosigkeit vorläufig geholfen werden.