Danke erst mal für die Antworten.
Wir sind eine Erbengemeinschaft aus 3 (Halb-) Geschwistern, hatten vorher nie Kontakt und wohnen weit auseinander. Es gab Verzögerungen beim Erbscheinantrag und fehlte an Vollmachten (lag nicht an mir).
Danke erst mal für die Antworten.
Wir sind eine Erbengemeinschaft aus 3 (Halb-) Geschwistern, hatten vorher nie Kontakt und wohnen weit auseinander. Es gab Verzögerungen beim Erbscheinantrag und fehlte an Vollmachten (lag nicht an mir).
Ich hatte gar nicht vor, die Erbschaft zu verheimlichen. Das Jobcenter weiß doch schon davon.
Und das Erbe soll nun mal erst im Juni ausgezahlt werden. Wenn ich also nun im Juni ohne Bezug wäre, dürfte ich das Geld trotzdem nicht behalten? Bzw. würde ein Neuantrag im Juli abgelehnt werden oder wie sähe das aus?
Wie könnte das denn nachgewiesen werden?
Und wenn es nicht extra so gemacht wird, sprich ganz regelkonform tatsächlich erst im Juni zur Auszahlung kommt, dann wäre das möglich, im Juli wieder Geld zu beantragen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bürgergeld und einem Erbe. Mein Vater ist 2022 gestorben, sprich vor dem 01.07.23, wo die neue Regelung (Erbe zählt als Vermögen) in Kraft getreten ist.
Das Erbe, ca. 10.000 Euro, wurde bisher nicht ausgezahlt, darf mir aber dann vom JC angerechnet werden, wenn ich das richtig verstanden habe, weil ja die Rechtsprechung zum Todeszeitpunkt gilt.
Jetzt endet mein Bewilligungszeitraum im Mai und ich frage mich, wenn ich den einfach nicht verlängere und mir das Erbe im Juni ausgezahlt wird, könnte ich für Juli dann schon wieder Bürgergeld beantragen? Oder würde das abgelehnt werden, müsste ich gar etwas zurückzahlen?
Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen.