RE: Kosten der Unterkunft und Karenzzeit Heizkosten
Aha. Weil es der sagt, der den falschen Bescheid erlassen hat?
[…]
Ja, natürlich, wenn der Normalfall vorliegt, dass man Öl bei Lieferung bezahlt. Du aber hast ein Wärmekonto. Mit dem hast du dich vertraglich zu monatlichen Zahlungen verpflichtet und natürlich sind das dann auch monatliche Kosten. Nur umgedreht geht es nicht, das heißt, das Jobcenter darf nicht von dir die Einrichtung eines Wärmekontos fordern! Oder kannst du wirklich einfach das bereits eingezahlte Geld vom Wärmekonto…
Kurze Neuigkeiten .
Der Widerspruch inkl. ausführlichen Bestätigungsschreiben,des Heizöllieferanten,das im weiteren Kreis ohne Probleme das Wärmekonto auch vom JC übernommen wird, wollte die SB wohl keine Entscheidung treffen.
Der Widerspruch wurde weitergeleitet zur Widerspruchsstelle. Das war vor 2 Monaten. Heute habe ich dort mal angerufen und gefragt wie der Sachstand nun ist. Aber dort konnte man sich auch noch nicht entscheiden,obwohl auch dort bekannt ist,das andere JC das Wärmekonto bezahlen würden....
Sie wollte das noch einmal mit einer anderen Kollegin besprechen und mir dann einen Bescheid nächste Woche zuschicken.
ich gehe aber davon aus, das der Gang zum Sozialgericht nötig wird. Zum Glück bin ich ab nächsten Monat kein Mitglied mehr in diesem Verein JC.
Trotzdem will ich die Kosten in Höhe von 830 € für die Heizkosten und Wassergeld schon gerne erstattet haben.