Hallo Tamar,
ich beziehe bereits Bürgergeld.
Nettokaltmiete ist 380,22 €+ Betriebs und Heizkosten 334,00 € = 714,22 €
dazu kommt:
174,00 € Strom (bereits mit 8 % im Regelsatz enthalten)
21,00 € Gas
18,36 € GEZ (von der ich eigentlich befreit bin, aber aus Kulanz habe ich mich bisher zu 50% beteiligt)
16,66 € Hausratsversicherung (, die soweit ich weiß auch einfach von mir/uns bezahlt wird)
(+ Internetvertrag, der ja auch nicht separat beim Bürgergeld angerechnet wird, soweit ich weiß.)
Die Aufschlüsselung der Warmmiete ist somit nicht deckungsgleich mit der Kostenberechnung des Jobcenters. Aber 472,12 € ist der Betrag, der monatlich für sämtliche Kosten für die Wohnung abgebucht werden. Der separate Gas-Betrag sind die Kosten des Ofens, der nicht in den Betriebskosten des Vermieters enthalten ist.
Den GEZ- Betrag könnte ich, da ich jetzt alleine in der Wohnung bin, warscheinlich auch streichen.
Der für das Bürgergeld "Gesamt"-relevante Betrag wäre somit wahrscheinlich die 714,22 € + 21,00 € Gas = 735,22 €
Wie auch immer die Kosten im Detail dann anfallen, ist die primäre Frage aber, wie es sich jetzt mit der Kostenübernahme durch das Jobcenter verhält: Übernimmt das Jobcenter die anfallenden 50 % mehr von Miete + kalte Betriebskosten + Heizkosten?
Liebe Grüße
Harry