Beiträge von Mika

    Ich muss gegen Abend schauen, wo ich den die alten Unterlagen hin habe und sehen was da genau drin steht.

    Aber nach meinem Kenntnisstand, durfte während der Karrenzeit kein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden, sondern nur nach Ablauf oder liege ich damit falsch? Und das sind jetzt ja schon 12 Monate fast her, daher blicke ich da nicht mehr ganz durch.

    Das die volle Mietkosten nur bis zum 04/2024 übernommen werden, danach muss ich die Differenz aus der eigener Tasche zahlen. Den aktuellen WBA hatte ich im März 2023 gestellt, der dann jetzt bis zum 04/2023 gültig ist.

    Aber zu meinen Verständnis, sind es dann eigentlich nicht 6 Monate nach der Karrenzeit?

    Korrigiere mich wenn ich falsch Liege, aber die Karrenzeit war ja, 12 Monate mit der Umbenennung in Bürgergeld, also vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 und danach beginnen ja erst die 6 Monate oder?

    Hier ist die neue Kostenberechnung die ab 05/2024 gilt.

    Weitere Informationen über die Miete habe ich nicht bekommen im neusten Bescheid.

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zu den Mietkosten bzw. Kostensenkungsverfahren.

    Als ich letztes Jahr meinen WBA gestellt habe (um diese Zeit 2023) wurde mir bereits mitgeteilt, das meine Mietkosten nicht angemessen sind.

    Da ja die Karenzeit gegolten hat bis zum 1.1.2024 habe ich mir erst mal keine sorgen gemacht. Nun habe ich einen erneuen WBA gestellt, da mein aktueller Bescheid nur bis 04/2024 gilt.

    Nun habe ich die Bestätigung bekommen, das mein WBA angenommen wurde, aber nicht mehr die volle Miete gezahlt wird, sondern nur 517,50€ (eig. Miete beträgt 535€)

    Nun stellt sich für mich die Frage, muss da Jobcenter ein separates Kostensenkungsverfahren anstoßen ab dem 1.5.2024, wo mir schriftlich (nach der Karenzeit und dem bestehenden laufenden WBA), mitgeteilt wird das meine Miete zu hoch ist und ich dann 6 Monate (Solange sollte die Volle Miete gezahlt werden) Zeit habe diese kosten zu senken?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Mika