Guten Morgen,
vielen Dank für die Antworten.
Von meiner Rente kann ich prima leben und bin ab 01.06.2025 definitiv raus aus der Hilfsbedürftigkeit bzw. Leistungsbezug. Ich war 35 Jahre Bankangestellte, da ist man rentenmäßig gut dran.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wo die Umzugskosten mit der Mietdifferenz gegengerechnet werden habe ich beim Jobcenter auch beantragt. Hierauf sind die aber gar nicht eingegangen sondern haben nur geantwortet dass das Ende der Hilfsbedürftigkeit erst zum 01.06.25 und damit noch zu lange ist und ich könne gegen den Weiterbewilligungsbescheid der von 05/2024 - 04/2025 demnächst ansteht und der die Absenkung ab 08/2024 enthält Widerspruch einlegen.
Kann man wegen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung überhaupt Widerspruch einlegen bzw. wird die von der Widerspruchsabteilung gemacht? Der Bescheid wird grundsätzlich und von den Beträgen her ja richtig sein. Darum frag ich mich ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.
Was den Wohnungsmarkt anbelangt ist mir klar dass das Jobcenter auch recherchiert, das wäre hier sogar eher von Vorteil. Ich wohne im Zollernalbkreis und da gibt es schon seit Jahren keine Wohnungen zu den Angemessenheitswerten. Sogar 22 qm kosten mehr als 508,--. Das ist auch allen Beratungsstellen bekannt, darum auch der Ratschlag ich solle dokumentieren und Widerspruch einlegen.
Die Frage ist wie gehe ich richtig vor. Der Weiterbewilligungsbescheid wird wohl Ende März/Anfang April kommen. Für Widerspruch wegen keine angemessene Wohnung gefunden ist es zeitlich zu früh. Bei Ende der Kostensenkungsfrist 31.07.2024 ist aber kein Widerspruch mehr möglich, da die Frist abgelaufen ist. Das überschneidet sich zeitlich. Ich habe gelesen man könne dann nur noch einen Überprüfungsantrag stellen.
Ich muss mich hier mal weiterhin schlau machen und informieren. Im schlechtesten Fall muss ich mich die 10 Monate von August bis Juni halt sehr einschränken.
Danke für die Hilfe, schön dass es so ein Forum gibt.