Ein Bürgergeld-Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück
(§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II), indem er gestellt wurde.
Danke, aber das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage. Nicht böse sein! Meine Frage war, ob es eine gesetzliche Frist gibt, wie lange man Zeit hat, NACH dem erfolgten formlosen Antrag den eigentlichen unterschriebenen (Papier-)antrag und die Anlagen abzugeben.
Mein formloser Antrag erfolgte per E-Mail. Schon oft gemacht, ging immer. Die akzeptieren das.
Also nehmen wir an, jemand stellt am 20.01.24 per E-Mail formlos einen Antrag auf Bürgergeld. Wie lange hat derjenige, wenn das Jobcenter keine (eigene) Frist setzt, Zeit, den richtigen Antrag einzureichen? Denn die E-Mail ist ja nur ein formloser Antrag.
1 Monat? 6 Wochen? 3 Monate? Gibt es da eine gesetzliche Frist?
Vielen Dank schonmal!