die Wertung als nicht geschütztes Vermögen. Das ist es definitiv, wenn es die in § 12 genannten Freibeträge überschreitet.
Ach so ja natürlich, ich meine Anlagen oberhalb der Freigrenzen von 40T oder wasauchimmer (sonst würde sich die Frage wohl erübrigen).
Der Antragsteller hat in den 6 Monaten Verwertungsbemühungen zu erbringen (Verkauf oder Beleihung des Festgeldkontos, Versuch der vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB).
Aha Danke für die Antworten, etwas in der Richtung hatte ich angenommen, die Frage ist daher für mich soweit geklärt...
Gruß!