Beiträge von Ludwig74

    die Wertung als nicht geschütztes Vermögen. Das ist es definitiv, wenn es die in § 12 genannten Freibeträge überschreitet.

    Ach so ja natürlich, ich meine Anlagen oberhalb der Freigrenzen von 40T oder wasauchimmer (sonst würde sich die Frage wohl erübrigen).

    Der Antragsteller hat in den 6 Monaten Verwertungsbemühungen zu erbringen (Verkauf oder Beleihung des Festgeldkontos, Versuch der vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB).

    Aha Danke für die Antworten, etwas in der Richtung hatte ich angenommen, die Frage ist daher für mich soweit geklärt...

    Gruß!

    Schönen Tag,

    ich habe eine Frage zum verwertbaren Vermögen, auf die ich bisher keine zufriedenstellend klare Antwort finden konnte:

    Zählt Festgeld zum "kurzfristig verfügbaren" Vermögen, wenn es mehrere Jahre angelegt und daher eben NICHT "kurzfristig verfügbar" ist, aber notfalls natürlich "beliehen" werden könnte?

    "Verwertbar ist Vermögen dann, wenn es für den Lebensunterhalt direkt eingesetzt oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. [...] Hierzu zählen beispielsweise:

    [...] Guthaben auf Anlage-Konten (Tagesgeld, Festgeld, Depot etc.)"

    ...während jedoch die KI ;) anderer Meinung ist: "Festgelder gelten in der Regel nicht als "kurzfristig für den Lebensunterhalt verfügbar" im Kontext des Bürgergelds"...