Und was ist eigentlich, wenn es "die Möglichkeit der Schwärzung nicht leistungserheblicher Informationen über
Zahlungsempfänger" NICHT eingeräumt, also auch nicht darüber informiert hat?
Beiträge von heiky
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Hallo!
Ich muss leider gegen das Jobcenter Klage einreichen und benötige unbedingt einen Anwalt (gern auch weiblich ), der Fit ist im Bereich Bürgergeld.
Hoffe, ich bin hier im richtigen Thema gelandet, aber: Habt ihr Tipps für Anwälte?
Ja, es gibt Onlinelisten. Aber mir geht es um wirkliche Erfahrungswerte.
Notfalls auch per PM (aber lieber hier öffentlich, damit jeder was davon hat )
Danke schonmal und viele Grüße!
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Nachtrag:
Es ist keine laufende Verhandlung, ich habe erstmal Klage gegen den Bescheid des JC eingereicht.
In deinem gesendeten Link steht: "Bereits bei Aufforderung der Vorlage von Kontoauszügen, müssen Sie schriftlich darüber informiert werden, dass die Möglichkeit besteht einzelne Passagen zu schwärzen. Diese Möglichkeit darf dem Betroffenen nicht von Vorneherein verwehrt werden."
Ich wurde darüber aber nicht informiert, das JC hat einfach in einem weiteren Schreiben angefordert.
Ergeben sich dadurch für mich irgendwelche Rechte, die die Situation für mich vereinfachen würden?
(ich habe fast keine solche schwärzbaren Bereiche, muss aber ja trotzdem darüber informiert werden) -
In Ordnung, danke für die Info!
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Hallo!
Das JC fordert mit einer "Abschließenden Festsetzung" einen Bedarfszeitraum zurück. Selbstständig Tätig, somit auch EKS.
Ich versuche es über das Gericht. Das JC fordert infolge übers Gericht weitere Kontoauszüge, Kreditkarte und Paypal.
Muss ich wirklich alles schicken?
Oder darf ich Dinge zurückhalten oder schwärzen?Ich hoffe, ihr könnt weiterhelfen!
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So dachte ich es mir auch, deshalb war ich verwundert, dass hier noch nichts kam.
Danke für die Aufklärung.
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Zitat von Tamar
Ja, natürlich. Nach Ablauf eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums gilt die vorläufige Bewilligung als endgültige.
Oh, das ging komplett an mir vorbei!
Ist es der normale Gang der Dinge, dass das JC keine abschl. EKS fordert und einfach wartet, bis die vorläufige Bewilligung sich "verentgültigt" hat?
Oder ist es eher üblich, dass das JC ein abschl. EKS fordert und daraufhin dann entscheidet.
Falls es Variante 1 ist, kann ich mir ja einen riesigen Batzen Arbeit sparen! (und das Risiko, dass das JC es plötzlich doch anders sieht ) -
Hallo,
ich habe das Bürgergeld auslaufen lassen und erhalte es seit 2 Monaten nicht mehr.
Nun ist mir aufgefallen, dass ich an meinen Energieversorger über Monate hinweg mehr Geld gezahlt habe, als ich im Weiterbewilligungsantrag angegeben habe.
Frage daher: Kann ich trotz dem beendeten Bürgergeldbezug diese Kosten für den Vergangenen Bezugszeitraum noch einreichen, sodass mir das noch nachüberwiesen wird?
Falls es möglich ist: Wie lange geht sowas? (klar: wenn abschl. EKS eingereicht wurden gehts auf jeden Fall nicht).
Viele Grüße!
Heiky -
habe gerade eine "Abschließende Bewilligung" im Briefkasten erhalten mit genauerer Auflistung im 2-Monats Takt. Das ist schon eher das, was ich gesucht habe Danke.
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Und eine Gesamtaufstellung gibt´s da nicht?
Neben den Bewilligungsscheinen, die meist noch VORLÄUFIG sind, gibt es bei mir auch eine Menge an Änderungsbescheiden. Das versteh ich inhaltlich nicht richtig. Aber bis mein Steuerberater da durchsteigt....?
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Hallo,
ich bin selbstständig und habe Bürgergeld bezogen.
Das müsste ich jetzt für die Steuererklärung einreichen u.a. wurde mein Arbeitszimmer anteilig übernommen.
Ich kann aber lediglich Schreiben mit "Nachweis über Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen" finden.
Benötigen würde ich aber eher eine Aufstellung: Was würde im Kalenderjahr (idealerweise nach Monat) EXAKT an Leistungen gezahlt. Das kann ja von Monat zu Monat auch leicht unterschiedlich gewesen sein, zB wenn es mal eine Corona Einmalzahlung gab oder man verpflichtende Gasthermenwartung eingereicht hat.
Gibt es da sowas? Hat das eine bestimmte Bezeichnung?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank!
Heiky
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nur auf Antrag des Leistungsempfängers
Warum sollte der Leistungsempfänger das fordern, wenn er das Geld anderenfalls sowieso zugesprochen bekommt?
Ok, aber das JC müsste die EKS doch auch anfordern? Wenn keine Anforderung kommt, kann ich ja die Füße stillhalten?
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Hallo,
zu Beginn von Corona war ich als Selbstständiger bereits 6Monate in der Grundsicherung, "Vereinfachter Antrag" ab März 2020.
Nun habe ich die Unterlagen durchgeblättert und vergebens die "Abschließende EKS" zu dem Zeitraum gesucht. Sie sind nicht auffindbar. Es würde nicht wundern, schließlich hatte mich Corona ordentlich "überlastet". Eine Erinnerung durchs JC daran konnte ich nicht finden - auch keine "Abschließende Bewilligung". Zurückgefordert wurde das Geld aber nie.
Das finde ich merkwürdig. Kann es sein, dass während Corona die abschl. EKS nicht konsequent angefordert wurden und der Rückzahlungsanspruch durchs JC jetzt verjährt sind? Nun bin ich seit 2 Jahren leider erneut in der Grundsicherung.
Die abschließende EKS für März-Sept 2023 wurde vom JC aber bisher noch nicht angefragt. Ich gehe davon aus, hierzu wird das JC mich nochmal mit einer Aufforderung zur Mitwirkung anschreiben, oder? Es sind ja nun doch einige Monate vergangen, seit der Zeitraum beendet wurde. Oder habe ich eine eigeniniti
Freue mich über eure Hilfe.
Heiky
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Naja, bei mir ist es normal im Konto hinterlegt, ich habs halt einfach "zugeklappt", da es ja als "Rentenersatz" mich nicht täglich/wöchentlich beschäftigen oder beeinflussen soll.
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Ich verstehe.
Danke.
Du sagtest ja selbst: Aufs Depot schaut man nur selten drauf.
Was ist denn, wenn man ein Überschreiten des Vermögens im Monat 4 bemerkt, dieses aber vielleicht schon in Monat 2 aufgetreten ist, ohne dass man es bemerkt hat? Einen Historischen Verlauf zeigt das Depot ja meist nicht, sondern nur den aktuellen Wert?
Habe ich mich dann wg. eines Versäumnises Strafbar gemacht? oder passiert da dann idR etwas rückwirkend?
Tut mir wirklich Leid, so viele Nachfragen zu haben... aber es ist ein Wald mit lauter Bäumen...
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Korrekt, mein Bezugszeitraum ist immre nur 6 Monate, ich habe also 3x WBA eingereicht.
Zitat von TamarFakt ist: sobald dein Vermögen den Freibetrag überschreitet, hast du das dem Jobcenter mitzuteilen. Unterschreitet es den FB wieder, dann kannst du einen neuen Antrag stellen
Deshalb auch Meine Frage: Wenn ich den Wert im Monat Nr. 4 überschreite, habe ich dann nur ab dem 4. Monat keinen Anspruch mehr, oder wird mir dann alles gestrichen bis zur letzten BWA? Oder die kompletten 2 Jahre? Finde ich super schwer zu verstehen
Und ja, wie du sags: man schaut nicht regelmäßig ins Depot, deshalb bemerkt man änderungen auch nicht immer. das macht es nicht einfacher.
Solche Schwankungne können übrigens tatsächlich sein. siehe "Skandalaktien" wie Gamestop oder auch wirecard. Sein kann ja alles.
Die roten Zahlen gleiche ich nicht seit 2 Jahren durch aktien aus, keine Sorge Die werden auch nicht roter, sondern bleiben eher konstant.
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Nein, die Allgemeinheit zahlt ja keine Schulden, sondern maximal den Bürgergeldbetrag.
Im selbstständigen Bereich kann man ja oft nur wieder Projekte gewinnen, wenn man investitionen tätigt und Maßgebliche Dinge ändert (nur zum verständnis, ich war nie vor dem aktuellen Bezugszeitraum in Grundsicherung o.ä. Sozialleistung - es geht mir also nicht darum, mal ne normale Flaute auszugleichen )
Und, was ist mit meinem zuvor in #7 aufgeführter anderer Thematik?
Viele Grüße!
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mmh... das scheint mir aber schwer nachzuvollziehen.
zB Monat 1.-3 ist das Depot bei 80.000
Monat 4 dann bei 105.000 (also 2k drüber).
Monat 5 und 6 wieder drunter.
Hatte man dann nur im Monat 4 keinen Anspruch? Oder in allen? Und... es kann ja theoretisch (und auch praktisch) so sein, dass das Depot in einer Stunde von 80k auf 110k steigt und wieder auf 80k zurück fällt... da kann man ja schlecht einen "Stichttag" ausmachen? (und teilweise weiß man ja nicht mal davon)
Da scheint mir die Gesetzgebung (?) ziemlich diffus und schwer greifbar.
Zitat von TamarEine Verrechnung mit irgendwelchen Schulden findet nicht statt.
Auch nicht, wenn ich zB offene Verbindlichkeiten habe, zB bei meinem Steuerberater der mich seit einem Jahr an 3000 Euro Rechnung erinnert? Wäre ja schon gut, das irgendwie hinzubekommen - schließlich kann das ja wirklich eine schlechte Abwärtsspirale sein, siehe Gerichtsvollzieher
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Okay
Und wenn ich drüber kommen sollte aber nicht verkaufe... ist es ja kein Einkommen sondern nur ein vermögen über der Höchstgrenze. Bin ich dann irgendwie verpflichtet zum Verkauf? Oder bleibt sofern ich nichts verkaufe in diesem Bezugszeitraum alles wie es ist und bezieht sich dann nur auf eine mögliche Weiterbewilligung? (die ich nicht beantragen möchte)?
(Meine Selbstständigkeit schreibt meist rote Zahlen aufgrund von notwendiger Investitionen für meinen Betrieb... daher würde sich selbst ein Teilverkauf bei mir intern sowieso nur mit notwendigen Ausgaben und kein Gewinn rauskommen, sondern maximal eine schwarze Null.)
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Danke Tamar für deine Rückmeldung!
Zitat von TamarDas ist korrekt. Dazu käme der normale Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.
ok, das heißt 88.000+15.000= 103.000 ?wären auch außerhalb der Karrenzzeit safe?
Vermutlich wird es aber diskussionen geben, weil die Aktien ja kein explizites Rentenversicherungsprodukt ist, fürchte ich? (auch wenn es ja gesetzlich gemäß 3 Säulen Modell eigentlich zur Altersvorsorge zählt) - oder? Gäbe es da etwas, worauf ich mich argumentativ vorbereiten sollte?
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Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Seit 2013 bin ich selbstständig und bin nun leider im zweiten Jahr in der Grundsicherung. Grund waren die Folgen von Corona, ich versuche weiter meine Selbstständigkeit wieder auf Vordermann zu bringen. Rentenpflichtig bin ich nicht, meine einzige Altersvorsorge sind Einzelaktien ein breiter ETF.
Nun sind die Kurse gestiegen und ich frage mich, bis zu welchem Betrag es nicht mehr angerechnet wird. Ich habe folgendes gefunden:
(3) Höchstens wird der Betrag nicht berücksichtigt, der dem jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung anfallenden Beitrag für einen Entgeltpunkt (= Beitrag auf Grundlage des Durchschnittsentgelts aller gesetzlich Versicherten, siehe Anlage 1 im SGB VI) entspricht. Aktuell ergibt sich daraus ein Betrag in Höhe von gerundet 8.000 EUR, der von dem als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichneten Vermögen abzusetzen ist.
Bei 11 Jahren selbst wären es also 88.000 Euro. Ist die Weisung und der Betrag heute noch korrekt? Gelten dabei die angebrochenen Jahre (so ist es ja bei Versicherungen teilweise) - oder vollendete?
(achtung, der Betrag klingt mehr, als er ist, schließlich hätte man nach 40 Jahren dann "nur" 320.000 Euro und es würde 10 Jahre nach "Renten"eintritt als Selbstst. den Hungertot bedeuten :D aber das ist eine andere Sache. Durchschnittsverdiener haben da oft höhere Beträge drin und bekommen ja jährlich unbegrenzt Geld) Zudem habe ich noch gefunden:
Ab dem 1. Januar 2023 bleibt während der Karenzzeit von einem Jahr ab erstmaliger Antragstellung ein Vermögen in Höhe von 40.000 Euro für die erste und weitere 15.000 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt für jede Person ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.
Ich habe also 1 Jahr Grundsicherung, die dann in 1 Jahr Bürgergeld (BWA) überging.
Bin ich somit jetzt noch in der Karenzzeit des BÜRGERGELDES? Werden somit auf o.g. 88.000 nochmal 40.000 aufgeschlagen?Sehe ich das richtig?
Und: gibt es sonst noch Beträge, die dort noch draufkommen würden? zB liest man Was tun, wenn die Rente nicht reicht - Die Grundsicherung für Bedürftige noch "Nicht zum Vermögen zählen: Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden;"
Ich bin nun etwas unsicher, wo genau die Grenze jetzt in Summe bei mir liegen würde.
Der Hintergrund meiner Frage ist, dass meine Aktien (aktuell) sehr sehr volatil sind, teilweise liegen sie also unter 80.000, manchmal kommen sie sogar auf über 100.000. aber können danach halt wieder fallen.
Hoffe, ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank
Heiky