Beiträge von 58182mi

    Hallo Tamar,

    Danke für den Hinweis, dass ich das besser erklären muss.

    Ich beziehe mich auf das Posting :

    Unterbrechung der Hilfebedürftigkeit

    Wird die Hilfebedürftigkeit jedoch um mindestens einen Monat unterbrochen – ohne Berücksichtigung der Steuererstattung – und entsteht anschließend wieder Hilfebedürftigkeit, unterbricht der erneute Bürgergeld Antrag den Verteilzeitraum nicht. Allerdings werden die restlichen (nicht angerechneten) Beträge nicht mehr als Einkommen sondern als Vermögen angerechnet, was für den Hilfebedürftigen aufgrund der Freibeträge deutlich vorteilhafter sein kann.

    In diesem Artikel - Aufteilung der Steuererstattung über 6 Monate.

    wo da das als Lösung genannt wird und ich wollte das eben auch verstehen.

    Hallo,

    Wenn man am 28.2. den Steuerbescheid bekommt und im März die Auszahlung:

    Kann man im März für den Zeitraum 01.03. bis 31.03. eine Unterbrechung beantragen - oder ist das nach dem 01.03. scho zu spät, weil Bürgergeld schon geflossen ist?

    Mit dem Geld dann im März einen Kredit abbezahlen und zum 01.04. wieder den Bezug beantragen?

    Denn wenn man es nicht tut würde man ja den Kredit noch haben und müsste für die folgenden 6 Monate die Steuernachzahlung umlegen lassen.

    Macht die Krankenversicherung das auch so im laufenden Monat?

    Danke an PP auf dessen Artikel ich Bezug nehme.: Steuererstattung