Beiträge von idnal
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Guten Tag liebe Leute,
nach geraumer Zeit hat das Amt nun geantwortet und zwar Folgendes:
Ihr Antrag auf Überprüfung nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
hier: Bescheid vom 28.08.2023
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
mit Schreiben vom 13.08.2024 haben Sie die Überprüfung unseres Bescheides beantragt.
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes
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das Recht unrichtig angewandt oder
von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und
soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind,
ist der Verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die
Vergangenheit zurückzunehmen (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X).
Die Überprüfung hat ergeben, dass der Bescheid nicht zu beanstanden ist. Da weder das Recht
unrichtig angewandt noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, muss es
bei der Entscheidung bleiben....
Kann ich irgendwie noch etwas erreichen?
Beste Grüße
Christopher
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Genau ich kann allem zustimmen. Ich habe 4 Monate Vollzeit bei der Post gearbeitet und musste nach der Kündigung keinen Neu-Antrag stellen, also habe ich danach einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und auch bewilligt bekommen. Die ganze Zeit über erhalte ich auf Berechnungsgrundlage der ersten Wohnung meine Leistung. Diese wurde nach Beginn des 15h Jobs angepasst, jedoch auch auf der alten Grundlage. Die Maximal anrechenbare Miete ist bei Mierstufe 3 457,20€ + 110€ Heizkosten. Die neue Wohnung ist kaum teurer geworden ca. 50€ + extra 25€ mehr Heizkosten
Aktuelle Mietkosten sind 335€ + Nebenkosten 80€ + Heizkosten 78€
Vielen Dank für deine Antwort
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Hii, wie im Titel gefragt bin ich vor 3 Jahren aus der Not heraus aufgrund von Nachbarschaftsdifferenzen und Lärmbelästigung kurzfristig umgezogen, da ich durch einen Bekannten eine gute Wohnung Angeboten bekam.
Habe zwischenzeitlich 4 Monate gearbeitet und musste wegen gesundheitlichen Problemen aufhören und arbeite Jetzt nur 15h wöchentlich im einem Café.
Leider bekomme ich nur 800€ Leistung angerechnet und die Wohnungskosten sind alleine500€ mittlerweile.
Habe ich ein Recht darauf eine Neuberechnung meiner Wohnungskosten zu erhalten?
Vielen Dank im voraus und beste Grüße
Christopher