Ich betreue eine Dame, die aus der Ukraine kommt. Sie erhielt vom JC die Info, dass ihr Bürgergeld für einen Monat um 10% gekürzt wird, da sie einen Beratungstermin am 22.04.2024 nicht wahrgenommen hat. Sie wusste nichts von diesem Termin. Auf Rückfrage wurde ihr mitgeteilt, dass die Einladung mit Datum vom 15.04.2024 an sie verschickt wurde. Dieser Brief ist aber nie bei ihr angekommen. Hat sie eine Chance, Widerspruch gegen die Sanktion einzulegen?