Beiträge von Centaurus

    Und ich dachte halt der Änderungsbescheid setzt den vorherigen Bescheid immer komplett außer Kraft.

    Und deswegen ist alles bis zum Ende des BWZ aufgeführt.

    Vielleicht war ich auch nur verwundert weil meine Fallmanagerin letztes Mal meinte sind wohl auch paar neue andere Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung.


    Und diesmal war auch komisch normalerweise sendet man ja die Betriebskosten-Abrechnung ein und es wird angerechnet diesmal hat man gewartet und wollte erst einen Zufluss Nachweis sehen. Ist das auch so üblich eigentlich?

    Ist diese Verfahrensweise so üblich?

    Bist du dir ganz sicher, hab echt voll Angst dass der Sachbearbeiter die anderen Monate bis zum Jahresende vergessen hat?

    Kann ich mir trotzdem sicher sein dass der Änderungsbescheid nur für den Monat August gilt?


    Ich bin nämlich der Meinung das damals bei meinen Eltern in Änderungsbescheiden immer alle Monate bis zum Ende des Bewilligungszeitraum aufgeführt waren?

    Hallo, hatte meine Nebenkostenabrechnung mit Guthaben letzten Monat eingereicht.

    Ein Teil des Guthabens wurde angerechnet. Allerdings taucht im Änderungsbescheid nur der angerechnete Monat "August 2024" auf.
    Bewilligungszeitraum läuft aber noch bis Dezember 2024.

    Im Bescheid steht:

    Die bisher ergangen Bescheide vom .../... werden insoweit aufgehoben.

    Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01.08.2024 - 31.08.2024 in folgender Höhe bewilligt:

    Und auch im Berechnungsbogen taucht nur der August 2024 auf. Und bei der Krankenversicherung auch.

    Wie sich die Leistungen im einzelnen zusammensetzen, können sie dem Berechnungsbogen entnehmen.

    Grundlage für die Abänderung:

    Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit
    § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft im Zeitraum vom 01.08.2024 - 31.08.2024 aufzuheben.

    Heißt das danach gilt der vorherige Bescheid wieder?


    Weil nicht das ich ab September dann ohne Geld da stehe, und wie gesagt Bewilligungszeitraum ist noch bis Ende des Jahres...?

    Steigt da jemand durch?

    Hallo zusammen,


    habe mal eine Frage bzgl. Vermögen. Früher gab es im Paragraf 12 SGB II die Freibeträge 150 Euro pro Lebensjahr + 750 Euro als Grundfreibetrag.


    Das ist dort ja rausgenommen wurden.

    Überall ist im Bürgergeld nur noch von dem Schonvermögen 15.000 Euro zu lesen. Zählt das auch während dem Bürgergeldbezug? Also das man bis 15.000 Euro ansparen darf?


    Ich spare nämlich zurzeit jeden Monat 200 Euro von meinem Bürgergeld. Immer wenn das Bürgergeld also die Leistungen überwiesen wurden überweise ich davon 200 Euro auf mein Sparkonto. Habe da jetzt schon 1.200 Euro drauf. Immer jeweils die 200 Euro könnte ich jederzeit nachweisen und belegen, es sind auch nur meine Bürgergeld Leistungen auf meinem Konto eingegangen.

    Klar Bürgergeld wird nicht angerechnet aber könnten die sagen weil es auf mein Sparkonto geht wird angerechnet weil anderes Konto?

    Und zählt der 15.000 Euro Freibetrag auch während des Bürgergeldbezuges? Es steht immer nur Schonvermögen aber es muss doch auch erlaubt sein während des Bezuges sich was anzusparen, alleine schon für neuen Hausrat, Tierarzt oder sowas?

    Doch es ist dasselbe Jobcenter.

    Ich bin vor zwei Jahren ausgezogen. Habe meine eigene Bedarfsgemeinschaft.

    Habe aber gelesen dass immer der Kindergeldberechtigten Person das angerechnet wird. Daher können sie mir das doch nicht anrechnen, nur weil es auf meinem Konto. Es steht mir ja gar nicht zu. Würde meiner Schwester in meiner BG leben, sähe es vielleicht anders aus, weil es dann quasi weitergeleitet wäre.

    Folgender Fall: Meine Eltern beziehen schon jahrelang ALG II, sie haben aufgrund von damaligen Schulden keine eigenen Bankkonten sondern benutzen bestimmt schon über zehn Jahre mein (mittlerweile) altes Konto (Sohn) für ihre Leistungen und Überweisungen.

    Ich habe mir vor zwei Jahren als ich aus der Bedarfsgemeinschaft auszog ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet weil bei meiner anderen Bank mir die Gebühren zu hoch waren. Daraufhin wollte ich meines kündigen. Meine Eltern haben gesagt ich lasse sie doch wohl nicht im Regen stehen, sie möchten mein Konto gerne weiternutzen und zahlen auch die Gebühren dazu.


    Im Sommer letzten Jahres bei der Anlage VM fragte das Jobcenter danach dann nach einer Stellungnahme warum die mein Konto benutzen, bzw. es auf meinem Namen läuft, wollten die Auszüge für drei Monate, das haben wir alles eingereicht und ausführlich begründet unter anderem weil sie kein Konto haben und es schon jahrelang für deren Leistungen und Überweisungen benutzt wird, und seit dem kam auch nichts mehr. Sie haben die Karte und alle Auszüge, auf dem Konto taucht nichts von mir (Leistungen oder Zahlungen auf)


    Jetzt haben meine Eltern erneut eine „Aufforderung zur Mitwirkung“ bekommen wo nur nochmal drinnen steht die Anlage VM auszufüllen.


    Wir haben das wieder so ausgefüllt wie letztes Mal und haben nochmal erklärt das von dem Konto der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern ich der Kontoinhaber bin und wir das schon letzten Jahres mitgeteilt hatten.


    Tatsächlich hat mich das Jobcenter (mit meiner alleinigen Bedarfsgemeinschaft) sowohl letztes Mal als auch dieses Mal nicht angeschrieben oder um irgendeine Stellungnahme gebeten.

    Ich habe nun folgendes Problem:

    Erstens warum fordert das Jobcenter erneut die Anlage VM ohne WBA? Und dachte die wird nur ein Mal gemacht? Angenommen das Jobcenter fordert jetzt wieder die Auszüge wie letztes Mal, habe ich Angst dass die irgendwann kommen wollen und mir das Kindergeld was mein Vater bezieht für seine Tochter anrechnen wollen? Wäre das überhaupt zulässig immerhin ist er der Empfänger? Und angenommen wenn das zulässig wäre heißt das im Umkehrschluss dann man hätte es in seiner Bedarfsgemeinschaft nicht anrechnen dürfen weil es ja auf mein Name läuft das Konto?

    Aber wenn hätte das Jobcenter es doch eher schon letztes Mal versucht als sie es bei den Auszügen sahen?

    Was mir auch nochmal einfällt: Bevor ich ausgezogen bin von zuhause liefen sowohl seine Bedarfsgemeinschaft, als auch meine eigene Haushaltsgemeinschaft über dieses gleiche Konto auch da hatte das Jobcenter bei Antragstellung meine Kontoauszüge gesehen. Aber auch hier wurde nur ihm das Kindergeld angerechnet, obwohl das Konto ja auf meinem Namen läuft.


    Meine Eltern meinen ich sollte mich da nicht so reinsteigern. Aber angenommen die kommen auf so eine Idee und würden es machen hieße es dann aber doch dass es dann bei meinem Vater zu unrecht angerechnet wurde weil das Konto ja auf mein Namen geführt wird. Hätte sowas gerichtlichen Bestand? Immerhin steht mir das Kindergeld ja nicht zu, und es wird ja seiner Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Könnten sie mir im Nachhinein, auch als ich noch bei meinen Eltern in meiner Haushaltsgemeinschaft gelebt habe das Kindergeld auch anrechnen weil ich der Kontoinhaber bin?

    Immerhin haben sie es sowohl jetzt auch damals in der Haushaltsgemeinschaft nicht gemacht.

    Meine Eltern meinen ich wäre verrückt in was ich mich hineinsteigere.

    Danke im Voraus für eure Antworten!