Folgender Fall: Meine Eltern beziehen schon jahrelang ALG II, sie haben aufgrund von damaligen Schulden keine eigenen Bankkonten sondern benutzen bestimmt schon über zehn Jahre mein (mittlerweile) altes Konto (Sohn) für ihre Leistungen und Überweisungen.
Ich habe mir vor zwei Jahren als ich aus der Bedarfsgemeinschaft auszog ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet weil bei meiner anderen Bank mir die Gebühren zu hoch waren. Daraufhin wollte ich meines kündigen. Meine Eltern haben gesagt ich lasse sie doch wohl nicht im Regen stehen, sie möchten mein Konto gerne weiternutzen und zahlen auch die Gebühren dazu.
Im Sommer letzten Jahres bei der Anlage VM fragte das Jobcenter danach dann nach einer Stellungnahme warum die mein Konto benutzen, bzw. es auf meinem Namen läuft, wollten die Auszüge für drei Monate, das haben wir alles eingereicht und ausführlich begründet unter anderem weil sie kein Konto haben und es schon jahrelang für deren Leistungen und Überweisungen benutzt wird, und seit dem kam auch nichts mehr. Sie haben die Karte und alle Auszüge, auf dem Konto taucht nichts von mir (Leistungen oder Zahlungen auf)
Jetzt haben meine Eltern erneut eine „Aufforderung zur Mitwirkung“ bekommen wo nur nochmal drinnen steht die Anlage VM auszufüllen.
Wir haben das wieder so ausgefüllt wie letztes Mal und haben nochmal erklärt das von dem Konto der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern ich der Kontoinhaber bin und wir das schon letzten Jahres mitgeteilt hatten.
Tatsächlich hat mich das Jobcenter (mit meiner alleinigen Bedarfsgemeinschaft) sowohl letztes Mal als auch dieses Mal nicht angeschrieben oder um irgendeine Stellungnahme gebeten.
Ich habe nun folgendes Problem:
Erstens warum fordert das Jobcenter erneut die Anlage VM ohne WBA? Und dachte die wird nur ein Mal gemacht? Angenommen das Jobcenter fordert jetzt wieder die Auszüge wie letztes Mal, habe ich Angst dass die irgendwann kommen wollen und mir das Kindergeld was mein Vater bezieht für seine Tochter anrechnen wollen? Wäre das überhaupt zulässig immerhin ist er der Empfänger? Und angenommen wenn das zulässig wäre heißt das im Umkehrschluss dann man hätte es in seiner Bedarfsgemeinschaft nicht anrechnen dürfen weil es ja auf mein Name läuft das Konto?
Aber wenn hätte das Jobcenter es doch eher schon letztes Mal versucht als sie es bei den Auszügen sahen?
Was mir auch nochmal einfällt: Bevor ich ausgezogen bin von zuhause liefen sowohl seine Bedarfsgemeinschaft, als auch meine eigene Haushaltsgemeinschaft über dieses gleiche Konto auch da hatte das Jobcenter bei Antragstellung meine Kontoauszüge gesehen. Aber auch hier wurde nur ihm das Kindergeld angerechnet, obwohl das Konto ja auf meinem Namen läuft.
Meine Eltern meinen ich sollte mich da nicht so reinsteigern. Aber angenommen die kommen auf so eine Idee und würden es machen hieße es dann aber doch dass es dann bei meinem Vater zu unrecht angerechnet wurde weil das Konto ja auf mein Namen geführt wird. Hätte sowas gerichtlichen Bestand? Immerhin steht mir das Kindergeld ja nicht zu, und es wird ja seiner Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Könnten sie mir im Nachhinein, auch als ich noch bei meinen Eltern in meiner Haushaltsgemeinschaft gelebt habe das Kindergeld auch anrechnen weil ich der Kontoinhaber bin?
Immerhin haben sie es sowohl jetzt auch damals in der Haushaltsgemeinschaft nicht gemacht.
Meine Eltern meinen ich wäre verrückt in was ich mich hineinsteigere.
Danke im Voraus für eure Antworten!