Beiträge von Frag

    Hallo,

    da man die Leistungsabteilung nicht an das Telefon bekommt, frage ich hier nach.

    Meine Partnerin und ich erwarten ein Kind.

    Sie Arbeitet und hat etwas Vermögen aus Erbschaft und ich beziehe Bürgergeld mit Krankheit.

    Ich möchte wissen ob ich

    1. Das Kind beim Jobcenter melden muss

    2. Ich nun meine Wohnung kündigen muss (ich möchte wenn, nicht auf Miete sitzen bleiben).

    3. Steht mir bei einem Zusammenzug noch Bürgergeld zu

    4. Ab wann steht mir kein Bürgergeld mehr zu und wenn, wie werde ich dann Krankenversichert?

    Ich könnte eine Erwerbsminderungsrente einsenden, doch was ist wärend dieser Bearbeitungszeit?

    Danke für eure Antworten.