Alles gut, ich hab gestern was gesehen, was genau was du sagtest entsprach und denke ich habe das jetzt verstanden. Danke nochmals für deine Zeit.
Beiträge von fali123
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oh das wusste ich jetzt nicht, ich dachte man darf neben denen mind. 538 Euro im Monat verdienen, also Minijob? Ich kriege halt nichts vom Bürgergeld außer das die Miete usw...übernommen wird usw... Deshalb dachte ich, dass es in ordnung wäre vielleicht bis diese 538 Euro Grenze zu verdienen, alles darüber wird angerechnet?
Ich habe jetzt die Zahlen gesehen und wenn sich der Bedarf und Einkommen komplett abdecken und ein Überschuss von 0 Euro entsteht, ist doch alles gut und die 538 Euro wäre halt der Freibetrag den man verdienen kann und ohne Abzüge .
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In Bezug zu Bafög kenne ich den Freibetrag und worauf ich insgesamt achten muss, war mir halt beim Bürgergeld nicht sicher. Also ich beziehe Bafög und die Grenze des Freibetrags ist mir klar, aber gilt dasselbe im Bürgergeld als Teil einer Bedarfsgemeinschaft auch. Und was genau meinst du mit Freibetrag zu Kindergeld usw... Kann man nicht weniger als 538 Euro im Monat verdienen bei allen dreien oder was genau meinst du ?
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Hallo,
Ich hätte da eine Frage, da ich im Internet viele Infos finde, aber nicht weiter weiß. Also ich bin 24 Jahre alt und studiere. Da ich zuhause wohne bei meinen Eltern und Geschwistern, wollte ich mir einen Nebenjob , also 538-Minijob suchen, was ja in Ordnung ist. Aber da ich bis jetzt noch keine Antworten bekommen habe, wollte ich im Mai noch 3,4 mal im Monat einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, wobei ich da darauf achten würde nicht über die 538 € -Grenze zu kommen. Jetzt kommt meine Frage, darf ich das überhaupt oder ist es egal solange ich die Grenzen einhalten.