Was erwartest du jetzt?
Ich erwarte einen Austausch an verschiedenen Meinungen, um mir meine Situation und meine Möglichkeiten klarer zu machen. Natürlich auch zu verstehen zu versuchen, was da in der Behörde vor sich geht. Es hilft ja weiter, zu hören, was andere Leute erlebt haben, sei es, dass sie in einer ähnlichen Situation waren oder generell die Erfahrung, die sie mit der Behörde gemacht haben.
Ich habe ja z.B. geschrieben, dass die Schreiben vom JC einen wirren Eindruck machen. Zum Beispiel, weil sie gar nicht darauf eingehen, was man ihnen schon geantwortet hat. Ich kann gar nicht beurteilen, ob ich da ein unglücklicher Einzalfall bin oder ob die Kommunikation immer so abläuft. Konkret: Es kommt die Aufforderung, erklären Sie diesen einen bestimmten Zahlungseingang (wie vorher geschrieben, derjenige, der vom JC ausgelöst wurde), ich nenne ihn mal XY.
Ich schreibe dem JC zurück und erkläre diesen Zahlungseingang XY ausführlich.
Im nächsten Schreiben danach vom JC steht wieder: Erklären Sie den Zahlungseingang XY. Kein Hinweis, ob sie meine Erkärung bekommen, gelesen oder verstanden haben.
Ich weiß nicht, ob das so normal ist aber es fühlt sich nicht normal an. Und wenn es bei soetwas Simplem und Offensichtlichem schon fehlt geht, dann werden meine Zweifel, was die anderen Dinge angeht, nicht kleiner.
die in einen für dich negativen Verwaltungsakt endet. Den kannst du dann per Widerspruch und Klage von den Leuten prüfen lassen, die rechtlich über den konkreten Fall entscheiden dürfen.
Wie ist denn da der Weg?. Ich werde mich damit befassen müssen. Das JC erlässt einen (Ablehnungs-)Bescheid. Gegen diesen kann ich Widerspruch einlegen. Nach meinem Wissen muss der nicht begründet sein, bzw. die Begründung kann nachgereicht werden.
Dann geht das im JC zur Widerspruchsstelle. Die erlässt dann einen Widerspruchsbescheid, in den meisten Fällen vermutlich im Sinne des ablehnenden Bescheids. Und gegen diesen Widerspruchsbescheid kann dann Klage erhoben werden?
Kann die geforderte Handlung später im Widerspruchs- und/oder Klageverfahren nachgeholt werden? Bzw. werde ich im Widerspruchsverfahren noch einmal dazu aufgefordert, bevor ein Widerspruchsbescheid ergeht. Ich meine ich habe in deinem Link gelesen, dass das dort der Fall war.