Hallo Community,
mal der umgekehrte Fall. Darf man als Bürgergeldempfänger (Vermögen unter der Freigrenze) einen kleinen Privatkredit an Familienangehörige geben. Habe einem Familienmitglied in der Not einen kleinen Geldbetrag geliehen (1100 Euro) und dieses nun wiederbekommen. Hatten auch keinen schriftlichen Vertrag. War dies rechtens? Das Jobcenter möchte nun wissen wofür das war.
Danke schonmal für die Antworten!!!