Beiträge von Hegma

    Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet Konto Auszüge bei online Banking für 36 Monate auch in der Bank den Kunden auszudrucken, dafür ist sie berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wenn die schreibt Bank, sie macht das nicht, weil sie keinen Zugriff darauf hatte ist das genauso falsch. Die Bank muss immer Vollzugriff auf das Konto haben und somit auch die Konto Auszüge. Warum?

    Gegen wir vom Jobcenter weg hin zur Kriminalität. Wenn zb ein Verfahren wegen Steuer, Geldwäsche usw im Raum steht, muss die Ermittlungsbehörde darauf Zugang erhalten und der Täter wird in den seltensten Fällen den Ermittlern die online Banking Daten geben.

    Deswegen hat das der Gesetzgeber so festgelegt 3 Jahte Frist und das, weiß auch das Jobcenter. Da man diese mit Antrag Stellung usw per Unterschrift ermächtigt bei begründeten Zweifel selber diese Daten bei Banken anzurufen. Das dürfen die aber nur, wenn eine Ermittlung wegen Betrug ect vorliegt.

    Wird das Jobcenter das aushändigen der Konto Auszüge bis zu 36 Monate immer vom Leistungsberechtigten verlangen. Der Leistungsberechtigte ist Nachweis pflichtig, da gelten keine Ausreden, Drucker kaputt, Laptop kaputt, kein Smartphone.

    Man konnte ja auch ZUM Amt gehen und dort arrangieren, dass man zusammen mit den Sachbearbeiter einmalig dort die Konto Auszüge am Rechner runterläd und übergibt. Dabei aufpassen Zugangs Daten verdeckt halten.

    Es gibt X Möglichkeiten und das Amt weiß das, deswegen werden die keine Außreden akzeptieren. Im Gegenteil, wird es ihnen zu bunt eröffnen sie ein Verfahren auf Verdacht des Betrugs und dann schauen sie all deine Konten selber an und falls jemand denkt, er könnte mit den vorherigen Ausreden gewinnen... Weil er was zu verbergen hat, nope läuft so ein Verfahren und begründet sich wird teuer.

    Eigenes Thema erstellt und verschoben.