Beiträge von TenTanct

    Ich war in folgender Reihenfolge krankgeschrieben:


    1. Vom Hausarzt

    2. Vom Facharzt

    3. Als Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen

    4. Aus einer Klinik als Arbeitsunfähig entlassen

    5. Sogar als erwerbsunfähig vom ärztlichen Dienst eingestuft

    6. wieder vom Facharzt


    Also von 4 verschiedenen Ärzten wurde ich bereits als arbeitsunfähig eingestuft, da sehe ich keine gefälligkeit. Gebessert hat sich mein Zustand auch nicht.


    Aus der Reha wurde ich als AU entlassen mit dem Text dass sie davon ausgehen, dass ich meine Leistungsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten wiederherstellen kann, was aber nicht der Fall war!

    Nachdem ich dann noch bei einem gekauften (weil ihn die DRV bezahlt) deutschen Rentenversicherungunsgutachter direkt in der Rentenversicherung war wurde ich dann als angeblich erwerbsfähig eingestuft aber als dringender Behandlungsfall eingestuft. Auf die Arbeitsfähigkeit ging das Gutachten gar nicht ein aber dringender Behandlungsfall hört sich nicht nach arbeitsfähig an.

    Das ist ein Gutachten von der DRV für die DRV!

    Gegen die DRV habe ich schon wegen Erwerbsminderungsrente Klage eingereicht. Es wurde vor dem Bundessozialgericht schon in einem anderen Fall entschieden, dass eine Behandlungsbedürftigkeit und Behandlungsfähigkeit einer Erwerbsminderungsrente nicht im Wege steht.

    SG, Beschluss vom 21.10.2020, Aktenzeichen: B 13 R 79/19 B und S 4 R 876/18

    Nachdem ich beim DRV Gutachten war, hat der ärztliche Dienst plötzlich sich nach Aktenlage komplett umentschieden und mich als Erwerbsfähig eingestuft.

    Hier steht, dass der Arzt weiterhin AU ausstellen darf:

    Und Krankengeld gibt es im Bürgergeld ja eh nicht, also würde die ganze mdk Aktion ins leere laufen. Im Prinzip ja auch bei Arbeitnehmer die immer nur paar Tage krank sind.

    Diejenigen, die länger krank sind müssten sich im Nachgang das Krankengeld wieder einklagen.


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    Für die Bürgergeld-Gesetzgebung werden diese Verlinkungen nicht benötigt

    Der ärztliche Dienst hat das von der Rentenversicherung erstellte Gutachten übernommen und hat zu seinem letzten Gutachten ne 180 Grad Drehung vollzogen und sieht mich, wieder nach Aktenlage entschieden, auf einmal als angeblich erwerbsfähig, obwohl er selbst damals noch geschrieben hat, dass die Gemesung nicht so schnell eintreten wird.

    Wird der ärztliche Dienst nach 6 Wochen oder nach 6 Monaten oder irgendwann im Bürgergeld Bezug nochmal eingeschaltet, falls man durchgehend krank gemeldet ist?
    Hat man solange man krankgeschrieben ist, seine Ruhe vom Jobcenter?

    Ich habe mir damals ewig Gedanken gemacht, ob ich bei der Frage, ob ich mich in der Lage fühle 3 Stunden regelmäßig zu arbeiten, wirklich nein ankreuzen sollte, was ich dann getan habe und jetzt im Nachhinein war es eh egal, hat eh nix gebracht.

    Dass mein Hausarzt und meine Fachärztin geschrieben haben, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin, scheint den ärztlichen Dienst gar nicht wirklich zu interessieren.

    Ja/Nein/Vielleicht. Das kommt dovh auf das Gutachten und die ggf. erneute Feststellung des ÄD der BA an. Wenn Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, musst du dich mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.

    Mit einer AU aber nicht?

    Zuerst mal: "fälschlicherweise" ist deine Einschätzung. Im Übrigen ist die Frage im Prinzip identisch mit der vorherigen Frage.

    fälschlicherweise deshalb weil das die Einschätzung meiner Ärzte, vom ärztlichen Dienst (bisher) und von mir ist. Nach was alle Versicherungen handeln, kann man sich ja denken (€) jeder Rentner kostet Geld und welche Maschen Versicherungen anwenden um Geld zu sparen, kann man im Internet nachlesen.

    Mit der ursprünglichen Frage oben wollte ich wissen, ob nochmal ein neues Gutachten erstellt wird, nachdem die Unterlagen von der DRV dem ärztlichen Dienst vorliegen?

    Irgendwas wird der ärztliche Dienst ja bestimmt nochmal dazu schreiben?

    Und das möchte ich anfordern, weiß nur nicht wie das ist, falls kein Gutachten erstellt wird, ob ich dann das Geschriebene / die Stellungnahme / Einschätzung auch anfordern darf?

    Bei wem? DRV? Agentur für Arbeit? Jobcenter?

    Beim ärztlichen Dienst, falls ein neues Gutachten erstellt wird.


    Dann wird der Gutachter der BA wohl ohne das Gutachten der DRV feststellen müssen, was erwerbsmäßig geht und was nicht. Eigentlich sollte ja in der Aufforderung drin stehen, ob die Einverständniserklärung freiwillig ist oder Konsequenzen drohen.

    Es stehen keine Konsequenzen da, möchte aber auch nicht, falls das der gleiche ärztliche Dienst wie beim jobcenter ist, meinen Bürgergeld Antrag damit verzögern oder aufs Spiel setzen und jetzt im ALG 1 Bezug nicht Probleme bekommen wegen der Mitwirkungspflicht.

    Ich habe von der Agentur für Arbeit / ärztlichen Dienst einen Brief bekommen dort soll ich eine Schweigepflichtentbindung für den ärztlichen Dienst unterschreiben damit sie bei der deutschen Rentenversicherung das Gutachten anfordern dürfen.

    Im Brief heißt es zur Ausräumung der Divergenz zwischen Bundesagentur für Arbeit und der deutschen Rentenversicherung wird die Unterschrift benötigt, um die Unterlagen dort anfordern zu können.

    Jetzt mache ich mir schon wieder viele Gedanken über den Fall.

    Wenn ich das unterschreibe:

    Bekomme ich dann weiterhin Geld von der Agentur für Arbeit über die Nahtlosigkeitsregelung?

    Werde ich dann im Bürgergeld als Erwerbsfähig eingestuft?

    Soll ich nen Zettel dazu schreiben, dass ich gegen die Erwerbsminderungsrenten Ablehnung in Widerspruch gegangen bin?

    Würde dann eine Zahlung eingestellt werden?

    Richtet sich der ärztliche Dienst komplett nach der DRV?

    Wird nun ein neues Gutachten des ärztlichen Dienstes erstellt, indem einfach alles von der DRV übernommen wird und ich dann auf einmal plötzlich fälschlicherweise erwerbsfähig bin?

    Kann ich dazu gleich jetzt schon mal im Voraus dazu Akteneinsicht anfordern?

    tauschen sich das Jobcenter und die Agentur untereinander aus?

    Was ist wenn ich das ganze nicht unterschreiben würde?


    Vielen Dank

    Ist eigentlich der gleiche ärztliche Dienst für die Agentur für Arbeit und Jobcenter zuständig oder sind das zwei verschiedene ärztliche Dienste?


    Gibt es die Möglichkeit, dass mein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch (eAU) an das Jobcenter schickt? Bzw. das Jobcenter sich die holt?

    Fall nein, kann man die über das Onlineportal / Internetseite hochladen und verschicken?

    Oder muss die AU noch ganz manuell und analog mit Brief per Einschreiben an das Jobcenter verschickt werden?

    Muss man sich auch immer mündlich oder schriftlich zusätzlich krankmelden?


    Nach 6 Wochen Krankschreibung zahlt einfach das Jobcenter weiter ganz normal Bürgergeld? Krankengeld gibt es dann nicht mehr?


    Bei der Agentur für Arbeit gibt es die eAU Übertragung ja inzwischen und davor konnte man online die AU über das Portal / Internetseite hochladen.

    Ich hoffe der ärztliche Dienst bleibt bei seinem Gutachten/Meinung und lässt sich von der DRV ihren geldsparenden und widersprüchlichen „Gutachten“ nicht einlullen.


    Vielen Dank

    Es gibt bei mir Neuigkeiten:

    Aktuell befinde ich mich noch im ALG 1 Bezug aber nicht mehr allzu lange, deshalb habe ich den Bürgergeld Antrag ausgefüllt aber noch nicht verschickt. Zuerst möchte ich hier noch ein paar Fragen klären.

    Ich habe vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit das Gutachten Teil A und B bekommen, das zu Beginn von ALG 1 erstellt worden ist, indem mir eine Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für voraussichtlich länger als 6 Monate bescheinigt wird. In diesem Gutachten Teil A steht, dass die Leistungsbeurteilung der Reha teils widersprüchlich erscheinende Anteile aufweist. Außerdem steht darin, dass bei arbeitslosen Propanden, die Aussage Arbeitsunfahigkeit nach der Reha von länger als 6 Monate auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu übertragen ist und unter würdigung neueren Datum muss die Leistungseinschätzung der Reha als zu optimistisch eingestuft werden.

    In der Reha, welche die deutsche Rentenversicherung mitfinanziert, bin ich als arbeitsunfähig aber als angeblich Leistungsfähig für über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen worden.

    Später wurde ich in der Rentenversicherung untersucht und es wurde von der Rentenversicherung für die Rentenversicherung noch ein Gutachten erstellt, in dem wurde die Leistungsbeurteilung aus der Reha übernommen und ich wurde als Erwerbsfähig eingestuft.

    Von meinem Hausarzt, von meiner Fachärztin, von meiner Therapeutin und vom Ärztlichen Dienst habe ich Atteste, Berichte die bescheinigen, dass ich nicht Erwerbsfähig bin.

    Ich habe also von 3 Ärzten und einer Therapeutin Unterlagen die das Gegenteil von der Rentenversicherung belegen und 2 Gutachten von der Rentenversicherung (mindestens 1 davon widersprüchlich)

    Mein Erwerbsminderungsrenten Antrag wurde nach ca 2 Wochen "Bearbeitungsdauer" abgelehnt. Deshalb habe ich mir die oben genannten Berichte/Atteste von den 4 Leuten geben lassen und ich reiche zusammen mit dem VdK Widerspruch ein.


    1.

    Nun wieder zum Bürgergeld Antrag, ist es immer noch richtig, dass ich bei der Frage Nein ankreuze und ich trotzdem Bürgergeld bekomme:

    Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben

    dann gibt es noch folgende Fragen bei denen ich mir unsicher bin:

    2.

    Frage aus dem Antrag: Ich bin nicht Erwerbsfähig und Inhaber eines Ausweises nach §152 Absatz 5 SGB IX mit dem Merkzeichen G oder AG?

    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis aber kein Merkzeichen G oder aG, deshalb Kreuze ich das nicht an.

    3.

    Kann ich irgendwo angeben, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe?


    Wegen der Bedarfsgemeinschaft habe ich auch noch eine Frage:

    4.

    Ich bin nicht verheiratet oder geschieden und wohne mit meinem Vater in einer Wohnung und über 25 Jahre alt, das heißt ich habe KEINE Bedarfsgemeinschaft zusammen mit meinem Vater oder?

    5.

    Kann oder sollte ich irgendwo im Antrag angeben, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt habe? Evtl unter dem Punkt Ansprüche gegenüber Dritten?

    6.

    Den Wert meines Autos muss ich nicht angeben, weil es unter 15000€ liegt?

    7.

    Die Haftpflicht Versicherung kann man angeben aber was ist mit der Vollkakso Versicherung?

    8.

    Ich habe das Merkblatt SGB II Bürgergeld und die Ausfüllhinweise erhalten und kenne deren Inhalt.....

    Muss ich das ankreuzen?

    9.

    Ich habe 2 Konten soll ich das Geld direkt miteinander verrechnen und das Ergebnis angeben oder einzeln im Antrag die Beträge angeben?

    10.

    Die Agentur für Arbeit hat mich angerufen nachdem mein Erwerbsminderungsrenten Antrag abgelehnt wurde und möchte, dass ich eine Schweigepflichtentbindung ankreuze damit die von der Rentenversicherung Unterlagen bekommen dürfen, muss ich das Unterschreiben? Entstehen mir dadurch Nachteile? Noch habe ich keine Schweigepflichtentbindung erhalten aber evtl bekomme ich die noch.


    Vielen Dank im Voraus

    Schon mal vielen Dank für die Antworten.

    Die Krankenversicherung der Rentner soll man beim EM Renten Antrag angeben, dafür gibt es auch ein extra Formular. In diesem Formular habe ich mal meine gesetzliche Krankenkasse eingetragen, in der ich dann in die Krankenversicherung der Rentner wechseln kann. Zumindest habe ich das so verstanden.


    Bezüglich Sozialamt habe ich schon unterschiedliches gelesen.

    Der eine sagt das Jobcenter mit Bürgergeld ist zuständig und das Sozialamt mit Grundsicherung ist nur für vorliegende Erwerbsminderungsrentner und Rentner gedacht.


    Wieder andere schreiben man kann auch direkt zum Sozialamt für Grundsicherung obwohl der Rentenantrag noch gar nicht entschieden ist?

    Bürgergeld ist nur für Erwerbsfähige gedacht?

    Was ist nun richtig?


    Wie verhält es sich dann bei Widerspruch und Klage gegen einer ablehnten EM Rente?

    Wird man im Bürgergeld dann trotzdem in der Klagezeit gegen die Ablehnung zum Bewerben aufgefordert?

    Falls man in der Grundsicherung ist, muss man dann nach der ersten Ablehnung auf EM Rente direkt ins Bürgergeld oder wird das durch Widerspruch und Klage verlängert bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist?

    Hallo,

    ich mache mir Gedanken über meine Zukunft und habe ein paar Fragen zu ALG2 und zur Erwerbsminderungsrente.

    Ich war 1,5 Jahre Krank geschrieben bis zur Aussteuerung, nun bekomme ich ALG1 (Nahtlosigkeit) ohne Krankschreibung und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der noch in Bearbeitung ist. Falls ich die Rente nicht bekomme, werde ich Widerspruch und danach Klage einreichen.

    Der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hält mich nach Aktenlage für nur noch weniger als 3 Stunden arbeitsfähig.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Beim ALG2 Antrag unter 4: Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.
    Kann ich ruhig Nein ankreuzen, ohne dass mir dann eine Zahlung verweigert wird oder Nachteile entstehen, oder?

    2. Muss man zwingend arbeitsfähig sein, um Bürgergeld zu erhalten? Was ist, wenn man nicht arbeitsfähig ist?

    3. Ist es ratsam mich noch kurz vor ALG2 Beginn krankschreiben zu lassen? Kommt vielleicht etwas komisch, wenn ich genau ab dem ersten Tag dann krankgeschrieben wäre? Oder erst etwas später krankmelden?

    4. Bekommt man mit einem Schwerbehindertenausweis mehr Bürgergeld oder hat andere Vorteile beim Bürgergeld oder Sozialhilfe?

    5. Ich habe mal meine Erwerbsminderungsrentenhöhe aus der Renteninformation (Bruttobetrag?) in einen online Rentenrechner eingegeben, damit ich den Nettobetrag erhalte, stimmt der Betrag, der da herauskommt, auch mit der Wirklichkeit überein oder wird die EM Rente anders berechnet als die normale? Oder zieht die DRV noch andere Sachen bei der EM Rente ab? Bei Teilerwerbsminderung bekommt man die Hälfte?

    6. So ganz klar ist mir noch nicht, wann man in die Grundsicherung kommt oder wann es Bürgergeld gibt? Gibt es auch den Weg von ALG1 direkt in die Grundsicherung?

    7. Falls das ganze EM Verfahren zu Ende ist und es festgestellt wird, dass ich keine EM Rente bekomme, weil die RV sowieso alles ablehnt und nichts zahlen möchte, obwohl ich nicht arbeiten kann, welche Möglichkeiten gibt es dann noch?

    8. Solange das DRV Verfahren (evtl. mehrere Jahre?) mit der EM Rente läuft, bleibt mir ja nichts anderes als Bürgergeld, oder?

    9. Ist es sinnvoll oder Pflicht für die EM Rente in die Krankenversicherung der Rentner von der gesetzlichen Kranversicherung zu wechseln?


    Danke