Es gibt bei mir Neuigkeiten:
Aktuell befinde ich mich noch im ALG 1 Bezug aber nicht mehr allzu lange, deshalb habe ich den Bürgergeld Antrag ausgefüllt aber noch nicht verschickt. Zuerst möchte ich hier noch ein paar Fragen klären.
Ich habe vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit das Gutachten Teil A und B bekommen, das zu Beginn von ALG 1 erstellt worden ist, indem mir eine Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für voraussichtlich länger als 6 Monate bescheinigt wird. In diesem Gutachten Teil A steht, dass die Leistungsbeurteilung der Reha teils widersprüchlich erscheinende Anteile aufweist. Außerdem steht darin, dass bei arbeitslosen Propanden, die Aussage Arbeitsunfahigkeit nach der Reha von länger als 6 Monate auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu übertragen ist und unter würdigung neueren Datum muss die Leistungseinschätzung der Reha als zu optimistisch eingestuft werden.
In der Reha, welche die deutsche Rentenversicherung mitfinanziert, bin ich als arbeitsunfähig aber als angeblich Leistungsfähig für über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen worden.
Später wurde ich in der Rentenversicherung untersucht und es wurde von der Rentenversicherung für die Rentenversicherung noch ein Gutachten erstellt, in dem wurde die Leistungsbeurteilung aus der Reha übernommen und ich wurde als Erwerbsfähig eingestuft.
Von meinem Hausarzt, von meiner Fachärztin, von meiner Therapeutin und vom Ärztlichen Dienst habe ich Atteste, Berichte die bescheinigen, dass ich nicht Erwerbsfähig bin.
Ich habe also von 3 Ärzten und einer Therapeutin Unterlagen die das Gegenteil von der Rentenversicherung belegen und 2 Gutachten von der Rentenversicherung (mindestens 1 davon widersprüchlich)
Mein Erwerbsminderungsrenten Antrag wurde nach ca 2 Wochen "Bearbeitungsdauer" abgelehnt. Deshalb habe ich mir die oben genannten Berichte/Atteste von den 4 Leuten geben lassen und ich reiche zusammen mit dem VdK Widerspruch ein.
1.
Nun wieder zum Bürgergeld Antrag, ist es immer noch richtig, dass ich bei der Frage Nein ankreuze und ich trotzdem Bürgergeld bekomme:
Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben
dann gibt es noch folgende Fragen bei denen ich mir unsicher bin:
2.
Frage aus dem Antrag: Ich bin nicht Erwerbsfähig und Inhaber eines Ausweises nach §152 Absatz 5 SGB IX mit dem Merkzeichen G oder AG?
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis aber kein Merkzeichen G oder aG, deshalb Kreuze ich das nicht an.
3.
Kann ich irgendwo angeben, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe?
Wegen der Bedarfsgemeinschaft habe ich auch noch eine Frage:
4.
Ich bin nicht verheiratet oder geschieden und wohne mit meinem Vater in einer Wohnung und über 25 Jahre alt, das heißt ich habe KEINE Bedarfsgemeinschaft zusammen mit meinem Vater oder?
5.
Kann oder sollte ich irgendwo im Antrag angeben, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt habe? Evtl unter dem Punkt Ansprüche gegenüber Dritten?
6.
Den Wert meines Autos muss ich nicht angeben, weil es unter 15000€ liegt?
7.
Die Haftpflicht Versicherung kann man angeben aber was ist mit der Vollkakso Versicherung?
8.
Ich habe das Merkblatt SGB II Bürgergeld und die Ausfüllhinweise erhalten und kenne deren Inhalt.....
Muss ich das ankreuzen?
9.
Ich habe 2 Konten soll ich das Geld direkt miteinander verrechnen und das Ergebnis angeben oder einzeln im Antrag die Beträge angeben?
10.
Die Agentur für Arbeit hat mich angerufen nachdem mein Erwerbsminderungsrenten Antrag abgelehnt wurde und möchte, dass ich eine Schweigepflichtentbindung ankreuze damit die von der Rentenversicherung Unterlagen bekommen dürfen, muss ich das Unterschreiben? Entstehen mir dadurch Nachteile? Noch habe ich keine Schweigepflichtentbindung erhalten aber evtl bekomme ich die noch.
Vielen Dank im Voraus