Beiträge von Bln030

    Hallo,

    folgende Situation:

    Ich (ü30) lebe im Haus meiner Eltern, zusammen mit meiner Mutter und Schwester (ü40). Mein Vater ist verstorben und somit bin ich Miteigentümer geworden durch das Erbe meines Anteils am Haus (Erbengemeinschaft mit Mutter und Schwester). Also kann ich auch nicht hier zur Miete wohnen (wenn ich das mit meiner Mutter so vereinbaren würde/sie verfügt über den Hauptanteil), nehme ich an? Meine Mutter und meine Schwester sind beide nicht auf Bürgergeld angewiesen. Der Antrag gilt also nur für mich allein.

    Für uns alle habe ich jetzt angegeben, dass wir Eigentümer sind. Die anfallenden Kosten habe ich alle voll angegeben, da das Jobcenter das wohl dann durch die Bewohner selber später teilt.

    Meine Fragen bezieht sich auf die "Gesamtfläche der Unterkunft" und die "Selbstbewohnte Fläche" des Hauses.

    a) Ist bei der Gesamtfläche also wirklich die Gesamtfläche gemeint und nicht die Gesamtwohnfläche? Also Wohnfläche plus Kellerräume, etc.?

    b) Ist bei der selbst bewohnten Fläche dann die Gesamtwohnfläche abzüglich der Räume meiner Mutter und Schwester anzugeben oder wird dort dann ein anteiliger Wert von der gemeinsam nutzbaren Wohnfläche angegeben?

    In meinem Fall also mein Zimmer voll plus 1/3 vom Rest des gemeinsam genutzte Wohnraums oder mein Zimmer voll und der Rest auch voll?


    Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe!