Beiträge von sunny417
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Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Widerspruchverfahrens getroffen, man kann deshalb nur vor Gericht streiten.
Leider war mein Anwalt ziemlich schläfrig und ich wurde erst mit zwei Wochen Verspätung über die Entscheidung informiert. Sie hielt die Entscheidung jedoch für gerechtfertigt.
Ich würde sagen, dass die Entscheidung zumindest gegen §11 Abs.3 SGB II verstößt, denn der im Februar erhaltene Betrag enthält auch Wohngeld für Februar (November, Dezember, Januar und Februar) und muss als Einkommen im Februar berücksichtigt werden, oder?
Beispiel:
Ab November wurde 100 Euro Wohngeld montalich bewilligt, das Wohngeld für November - Februar wurde im Februar ausgezahlt (400 Euro). 300 Euro ist davon eine Nachzahlung für November-Januar und 100 Euro für den laufenden Monat Februar.
Dann kommt das Jobcenter. Anschließend teilt das Jobcenter diese 400 Euro auf 6 Monate auf und berücksichtigt dabei ab Februar bis Juli jeden Monat 1/6 des Geseamtbetrags von 400 Euro, also (400:6) 66,67 Euro monatlich. Da ich den Anspruch auf Bürgergeld ab April habe, wurde isngesamt (66,67 x 4) 266,67 Euro als Einkommen im Zeitraum April-Juli als Einkommen berücksichtigt.
Wird das Wohngeld für Februar, wie in §11 vorgesehen, als Einkommen im Februar angerechnet, so sind ab Februar 300 Euro Nachzahlung als Einkommen zu teilen, und nicht 400 Euro.
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Im Januar habe ich versehentlich einen Online-Antrag auf Bürgergeld gestellt (ich habe die erste Seite des HA mit meinen persönlichen Daten ausgefüllt), was später zu unangenehmen Folgen führte. Im März habe ich meine Arbeit verloren und einen zweiten Bürgergeld-Antrag, einschließlich des HA, aber in schriftlicher Form gestellt. Der erlassene Bescheid über die Bürgergeld-Leistungen bezieht sich auf den Zeitraum Januar bis Juni, da das Datum des ersten Antrags als Januar angesehen wird.
Mein Anspruch auf Bürgergeld beginnt jedoch erst im April, da ich im Januar, Februar und März noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte. Somit wurde für Januar, Februar und März Bürgergeld in Höhe von 0 Euro bewilligt, und erst ab April wurden tatsächlich Zahlungen genehmigt und die Befreiung von der GEZ erteilt.
Das wäre kein Problem gewesen… Doch im Februar wurde mir rückwirkend Wohngeld für den Zeitraum November bis Februar ausgezahlt (der Antrag von November wurde im Februar genehmigt). Unter Berufung auf § 11 Abs. 3 SGB II berücksichtigt das Jobcenter dieses Wohngeld für November bis Februar als Einkommen für Februar bis Juni, wodurch die Höhe der Bürgergeld-Zahlungen, die, wie erwähnt, ab April tatsächlich bewilligt wurden, reduziert wird.
Ich verstehe, was ich falsch gemacht habe. Aber ich sehe dennoch eine Ungerechtigkeit in der Entscheidung, da Einkommen für einen Zeitraum angerechnet wurde, in dem ich keinen Anspruch auf Bürgergeld hatte. Darüber hinaus war das Wohngeld eine zweckgebundene Zahlung zur Begleichung von Mietschulden für einen Zeitraum, in dem ich noch keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt hatte.
Habe ich Chancen in einem Streit mit dem Jobcenter?
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Das Heizöl 500L wurde am 22.04.24 geliefert. Ich denke, es ist nicht schwer nachzuweisen, dass der Tank vorher komplett leer war.
Momentan gibt es etwa 450 L drin...
Wir lebten im April etwa eine Woche lang ohne Heizung, da es mit der Lieferung des Heizöls gedauert hatte, und ich habe mir von einem Nachbarn einen Heizventilator geliehen. Er kann es bestätigen.
Nach dem Tanken startete das System nicht, weil es Luft aus leeren Tanks vorher abgesaugt. Ich musste mich an Vermieter wenden und er hat einen Techniker bestellt. Der Techniker sagte, ich solle den Tank in Zukunft nicht völlig leer stehen lassen. Der kann auch bestätigen...
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Danke für die Antwort. Mit KV ist es klar.
Ich habe im Mai 2023 angefangen zu arbeiten, davor lebten wir vom Erbe meiner verstorbenen Mutter und den Einnahmen aus meiner Selbständigkeit. Aber es wurde immer schlimmer und im Mai letzten Jahres habe ich angefangen bei einer Zeitfirma für Mindestlohn zu arbeiten und arbeitete bis zum 1.März 2024. Also hätte ich keinen Anspruch fürs ALG. Meiner Frau wurden die Leistungen beim JC aufgrund von Altersgrenze abgelehnt, also ist das auch in diesem Fall in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, dass ich es erst Ende Mai erfahren haben, als ich den Bescheid vom JC bekommen habe. Sollte es früher beim JC geklärt werden, würde ich mich in dieser Situation nun nicht befinde. Aber wie gesagt bin selber schuld...
Es gibt die Frage nach der Heizung. Ich habe Heizöl im März bestellt, da die Tanks bereits leer waren. Es gab damals noch keinen Bescheid vom Jobcenter. Ich habe 500L bestellt. Dies wird in der Berechnung in keiner Weise angegeben, als ob ich keinen Befarf habe. Oder doch die 11 Euro monatlich für "Warmwasser"??!! ich habe echt nicht verstanden, das es keine Berechnung dabei gibt. Gibt es eine Chance, die Kosten für die Heizöl, das im März eingeliefert und von mir bezahlt wurde, zu erstatten?
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Allerdings bin ich auf finanzielle Probleme gestoßen, sodass ich jetzt Schulden habe. Meine Frau ist behindert und von mir abhängig. Sie hat und bezieht keine Rente (Ausländer) oder Sozialhilfe. Die Bearbeitung des Antrags durch das Jobcenter dauerte drei Monate (Einreichung im Februar, Bescheid Ende Mai). Der Bescheid berücksichtig nur „meine Bedürfnisse“ wider (z.B. nur "mein Teil von der Miete"). Aufgrund meines fehlenden Einkommens müssten die Lebenshaltungskosten meiner Frau wohl durch das Sozialamt finanziert werden. Ich habe davon erst nach dem Bescheid des Jobcenters erfahren, aber es ist meine eigene Schuld. Im März habe ich nicht mehr gearbeitet, aber ich habe ein Einkommen für Februar und für die Überstunden erhalten. Die Berechnung für März berücksichtig wiederum nur meinen Bedarf in Höhe von 823 Euro wider, obwohl allein die Miete 587 Euro beträgt. Aus irgendeinem Grund werden die Heizkosten in keiner Weise ausgewiesen, obwohl ich Rechnungen vorgelegt habe. Im April habe ich 620 Euro für Heizöl bezahlt, damit die minimal mögliche Menge von 500 Litern bestellt. Für mich ist es jetzt sehr wichtig, die Schulden zu reduzieren...
Für März:
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Guten Tag,
seit dem 1. März habe ich keine Arbeit, also habe ich mich als arbeitsuchende im Februar beim JC gemeldet und einen Antrag für Bürgergeld gestellt. Mitte März habe ich Lohn von meinem Arbeitsgeber für Februar bekommen. Nach dem Zuflussprinzip wurde das Bürgergeld nur ab April bewilligt. Hier habe ich keine Fragen...
Frage:
Der Arbeitsgeber hat mir bei der Krankenkasse und bei der Renteversicherung am 29. Februar abgemeldet. Das Jobcenter hat mich bei der Krankenkasse und bei der Renteversicherung nur ab dem 1. April gemeldet, da ich, wie gesagt, den Lohn für Februar im März bekommen hatte. Der Arbeitsgeber, wie gesagt, zahlt seit März keine Beiträge. Jetzt besteht einen Rückstand vor der Krankenkasse - der monatliche Beitrag für März. Kann den Bescheid vom JC widersprochen werden?