Beiträge von Bro456

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Aufgrund einer Eigenbedarfskündigung muss ich leider meine bisherige Wohnung verlassen und bin nun auf der Suche nach einer neuen Bleibe. In diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen zu den möglichen Unterstützungsleistungen, die ich beantragen kann.

    Was ich bereits weiß:

    • Kaution: Es gibt die Möglichkeit, einen Zuschuss oder ein Darlehen für die Mietkaution zu beantragen.
    • Umzugskosten: Hier kann ich ebenfalls Unterstützung beantragen, was schon einmal eine große Erleichterung ist.

    Meine Fragen:

    1. Renovierungszuschuss: Kann ich einen Zuschuss für die Renovierung der neuen Wohnung beantragen? Falls ja, unter welchen Bedingungen wird dieser gewährt?
    2. Küchenübernahme: Die neue Wohnung hat bereits eine Küche, die ich übernehmen muss. Kann ich hierfür ebenfalls einen Zuschuss beantragen?
    3. Weitere Hilfsmittel: Gibt es noch andere Unterstützungen oder Hilfsmittel im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel, die ich eventuell nicht bedacht habe?

    Ich bin für jede Information und jeden Tipp dankbar, da der Umzug schon stressig genug ist und ich hoffe, dass ich alle möglichen Hilfen in Anspruch nehmen kann.

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße

    Er wird nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören, da sein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist.

    Wie sicher bist Du Dir hinsichtlich Deiner Aussage? Und dass keine Einzelfallprüfung möglich ist, weil es sich um ein freiwilliges Jahr in einer EU-Institution handelt? Gibt es da Aussichten auf dem Klageweg?

    Bedeutet dies im weiteren Sinne, dass, wenn unser Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen wird, jede Prüfung einer Wohnungsanmietung für eine Drei-Zimmer-Wohnung abgelehnt wird, da dann nur noch zwei Personen berücksichtigt werden?

    Unser Sohn geht im September nach Portugal: Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

    Liebe Community,

    unser Sohn wird im September, nachdem er nun erfolgreich sein Abitur gemacht hat, für ein Jahr nach Portugal gehen. Er nimmt am Europäischen Solidaritätskorps (ESK) teil, einem EU-geförderten Programm, in dessen Rahmen er einen Freiwilligendienst im sozial-kulturellen Bereich leisten wird. Dafür erhält er ein monatliches Taschengeld von 380 Euro. Dieses Programm richtet sich besonders an Geringverdiener, da die EU die Reise- und Unterkunftskosten übernimmt.

    Da wir eine Bedarfsgemeinschaft aus drei Personen sind, stellt sich für uns die Frage, ob unser Sohn während dieser Zeit weiterhin Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bleibt. Trotz intensiver Recherche konnte ich keine eindeutigen Informationen finden, nur widersprüchliche Angaben, die wie folgt aussehen:

    1. Förderung im Ausland: Grundsätzlich kann das Bürgergeld auch im Ausland gezahlt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
    2. Vorrang des Auslandsrechts: In Portugal gelten die portugiesischen Rechtsvorschriften, was bedeutet, dass unser Sohn möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach portugiesischem Recht haben könnte.
    3. Prüfung des Einzelfalls: Ob unser Sohn weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft gehört, muss individuell geprüft werden. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
      • Art und Dauer des Freiwilligendienstes: Der Freiwilligendienst muss im Rahmen eines anerkannten Programms und von bestimmter Dauer sein.
      • Finanzielle Situation unseres Sohnes: Er muss seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
      • Unterkunftsmöglichkeit in Portugal: Er muss eine Unterkunft in Portugal haben.
      • Verbindung zu Deutschland: Er muss weiterhin eine enge Verbindung zu Deutschland haben.

    Da dies ein sehr spezieller Fall ist, möchte ich, bevor ich an das Amt schreibe und möglicherweise wieder ein pauschales "Nein, das machen wir nicht" höre, wissen, ob jemand von euch damit Erfahrungen hat und uns Ratschläge für das richtige Vorgehen geben kann.

    Zum Kontext ist auch wichtig zu wissen, dass unser Sohn nach seiner Rückkehr einen Studienplatz annehmen und weiterhin bei uns wohnen wird. Da wir derzeit eine neue Wohnung suchen, hätte ein Ausscheiden unseres Sohnes aus der Bedarfsgemeinschaft schwerwiegende Folgen für uns. Wir suchen nach einer Drei-Zimmer-Wohnung und würden diesen Anspruch verlieren, wenn unser Sohn nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählt.

    Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung und hilfreichen Tipps gerade auch für Dinge, an die ich bisher noch gar nicht gedacht habe.

    Liebe Grüße,