Ich bin Bürgeldgeldempfänger, 53 Jahre und wohne in der elterlichen Eigentumswohnung bei meiner Mutter in einem Zimmer. Dafür bekommt meine Mutter 100 Euro Miete, dieses Schriftstück liegt seit über 10 Jahren beim Jobcenter vor. So bekomme ich zum Regelsatz 100 Euro Mietkosten zusätzlich.
Meine Mutter ist Renterin und Eigentümerin der Wohnung.
Meine Frage: Ich bin beim Jobcenter eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Beim jetzigen Weiterbewilligungsbescheid allerdings ist ein Punkt:
Punkt 2 Allgemeine Angaben zu meinen Haushalt, Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (ingesamt)
wo ich nicht sicher bin was ich dort eintrage. Bezieht sich das auf meine Bedarfsgemeinschaft ? Da ich ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin müsste ich dort eine "1" eintragen. Aber müsste ich dann irgendwo noch meine Mutter vermerken oder dieses dem Jobcenter melden. Bisher hatte ich z.B. nie einen Anhang zur Haushaltsgemeinschaft bekommen, immer nur Bedarfsgemeinschaft. Meine Mutter unterstützt mich finanziell nicht und ich kaufe meine Sachen mir selber ein, ansonsten wohne ich natürlich in der elterlichen Wohnung in einem Zimmer
Der Weiterbewilligungsbescheid wurde mir vom Jobcenter zurückgeschickt weil ich ebendiesen Punkt 2 offen gelassen hatte, dazu muss ich deshalb Kontoauszüge der letzten 3 Monate nachreichen (habe Online-Banking) und Anlage Vermögen