Vielen Dank für die prompte Antwort, Tamar. So werde ich es handhaben. LG
ffm2di
Vielen Dank für die prompte Antwort, Tamar. So werde ich es handhaben. LG
ffm2di
Liebe Mitforand:innen,
am 30.04.2024 habe ich einen Antrag auf Bürgergeld bei einem Jobcenter einer hessischen Großstadt gestellt. Zutreffend wurde dieser abgelehnt, da sich zumindest nach Antragstellung die örtliche Zuständigkeit geändert hat. Jetzt, so klärte man mich auf, sei das Jobcenter einer anderen Kommune (nennen wir sie Landkreis X) zuständig. Dieses Jobcenter wird in ausschließlicher Zuständigkeit des Landkreises X geführt.
Um Lücken in der Bedarfsdeckung zu vermeiden, habe ich bei einem Telefongespräch mit einer Sachbearbeiterin des Jobcenters von X auf die "Fachlichen Weisungen SGB II der Bundesagentur für Arbeit" zu § 36 SGB II (Örtliche Zuständigkeit) verwiesen. Deren Punkt 2.1 besagt in Satz 1: "Stellt eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person einen Antrag bei einem nicht zuständigen Träger, ist sie über den zuständigen Träger zu unterrichten und aufzufordern, sich dort unverzüglich zu melden." Dies ist in meinem Falle gegeben.
Satz 2 und 3 besagen: "Der Antrag gilt als wirksam gestellt zu dem Zeitpunkt , in dem er bei dem unzuständigen Träger eingegangen ist. Durch den zuständigen Träger erfolgt die weitere Bearbeitung und Prüfung des Antrags."
Die kontaktierte Sachbearbeiterin beim Jobcenter von X erklärte mir in einem vorab geführten Telefonat, sie kenne die Vorschrift nicht; für sie sei nur von Interesse, was ihr Chef dazu sage, und der wolle in solchen Fällen einen Neuantrag.
Hierdurch entstünden mir aber Deckungsausfälle. Daher meine Frage(-n): Habe ich etwas falsch aufgefaßt? Sind die besagten Fachlichen Weisungen bei Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft vielleicht gar nicht anwendbar? Wenn doch, wie mache ich der Sachbearbeiterin bzw. ihrem Chef klar, daß die objektive Rechtsordnung ein "Das machen wir aber immer so!" sticht? Steht mir ggfs. der Rechtsweg offen, und wenn ja, an wen muß ich mich wenden?
Fragen über Fragen bereits beim ersten Thread. Bitte entschuldigt meine Wissbegier. Sie entspringt der Verzweiflung. Euch vielen Dank für Eure Hilfe, gute Nerven in eigenen Angelegenheiten und liebe Grüße
ffm2di