UPDATE:
Das Jobcenter hat durch die Widerspruchsstelle mit Bescheid vom 19.8. den Zuweisungsbescheid aufgehoben.
Im Vordergrund dieser Entscheidung steht, wie von mir angeführt, dass die Maßnahme „Perspektiven entwickeln“ nicht geeignet ist, eine Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Außerdem war nicht erkennbar, ob und welche konkreten Fertigkeiten vermittelt werden sollten.
Dies ergab sich schon daraus, weil in den Gesprächsnotizen der Arbeitsvermittlerin der Hinweis zu finden war, dass die Maßnahme „nach Belieben angepasst werden kann“ und es auf den tatsächlichen Inhalt nicht ankommt. Dies ließe schon nicht die „Ernsthaftigkeit des mit der Zuweisung angestrebten Ziels erkennen“.
Weiter wurde zur Begründung ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass „fachspezifische Qualifikationsmaßnahmen mehrfach abgelehnt“ wurden, „ohne dass hierfür plausible Erwägungen getroffen wurden“.
Das Thema ist damit erledigt.