Beiträge von ChrisBunny

    Hallo Grace,

    lieben Dank für die schnelle Antwort.


    zu c) und d):

    Vielleicht hab ich mich nicht klar ausgedrückt oder Info nicht detalliert.

    Meine Frau wird mit dem Ehepartnervisum das Aufenthaltsrecht als meine Ehefrau beantragen und bekommen.

    Wir sind dann auch beide in D angemeldet.


    - Hätte sie dann Anspruch auf BG nach 3 Monaten?

    - Und sollten wir gleich BG beantragen oder erst die Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis (nach 3 Moanten) abwarten? ( wegen des Auszahlungsbeginns des BGs...)


    Das BG für uns beide ist als Übergang gedacht, da wir uns schon nach vielen Jahren im Ausland wohl erst einrichten und zurechtfinden müssen - dann wollen wir schon arbeiten und auch können.


    Mit Dank und Gruss

    Hallo liebe Leute,


    werde Ende des Jahres nach D zurückkehren ( hat viele Gründe...), mit meiner nicht-EU Ehefrau (mit apostillierter übersetzter Eheurkunde).


    Ich habe natürlich schon recherchiert, dennoch bleiben mir ein paar Fragen - vielleicht könnt ihr mir bitte weiterhelfen:


    a) Ich war währned der ganzen Jahre im Ausland auch in D gemeldet ( ohne Einkommen oder Beitragszahlungen, o.ä.) - hat das einen Einfluss auf den BG-Anspruch?


    b) Habe ich gleich BG-Anspruch bei der Rückkehr (Antragstellung)? ( ohne Job, ohne weitere Einkünfte, etc.) - oder auch 3 Monate Wartezeit , wie meine Frau?


    c) Meine Ehefrau hat nach 3 Monaten Anspruch auf BG, wenn die Aufenthaltserlaubnis /Visum die Arbeitserlaubnis beinhaltet und sie noch keine Arbeit hat?

    Und sollten wir gleich BG beantragen oder erst die Aufenthaktserlaubnis abwarten? ( wegen des Auszahlungsbeginns...)


    d) ... und ist der BG-Anspruch für sie nur bei Aufenthaltserlaubnis möglich?


    e) Dokumente/ Nachweise, etc - was wird in meinem/unserem Fall von JC verlangt werden? Pass/Mietvertrag/Aufenthalterlaubnis, u.a.?


    Mit Dank und lieben Gruss