Hallo Grace,
lieben Dank für die schnelle Antwort.
zu c) und d):
Vielleicht hab ich mich nicht klar ausgedrückt oder Info nicht detalliert.
Meine Frau wird mit dem Ehepartnervisum das Aufenthaltsrecht als meine Ehefrau beantragen und bekommen.
Wir sind dann auch beide in D angemeldet.
- Hätte sie dann Anspruch auf BG nach 3 Monaten?
- Und sollten wir gleich BG beantragen oder erst die Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis (nach 3 Moanten) abwarten? ( wegen des Auszahlungsbeginns des BGs...)
Das BG für uns beide ist als Übergang gedacht, da wir uns schon nach vielen Jahren im Ausland wohl erst einrichten und zurechtfinden müssen - dann wollen wir schon arbeiten und auch können.
Mit Dank und Gruss