Hallo,
folgende Situation: Nach rund 8 Jahren als Produktionsmitarbeiterin erkrankt diese und arbeitete noch 2 Jahre in Teilzeit weiter.
Die Erkrankung verschlimmert sich, so dass die Mitarbeiterin seit 3,5 Jahren gar nicht mehr arbeiten kann.
Neben der eigenen Erkrankung kann die Frau nicht arbeiten, weil sie ihren bettlägerigen Mann pflegt.
Mittlerweile lebt die Frau von Bürgergeld.
Das Angebot seitens des Arbeitgebers einen Aufhebungsvertrag inkl. kleiner Abfindung zu unterschreiben hat die Frau abgelehnt, u.a. wegen Anrechnung der Abfindung auf das Bürgergeld.
Spannend ist jetzt die Frage, ob bei Kündigung inkl. Abfindung diese ebenfalls auf das Bürgergeld angerechnet würde.
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Alfred Adebar