Beiträge von elisag

    Ich weiß ja nicht, aber wir reden offenbar aneinander vorbei.

    Ich kann nicht so Mal einfach zum Amtsarzt. Das muss das jc in die Wege leiten. Und dort wird eben nochmals nach Jahren begutachtet. Und das nach den Diagnosen meiner Ärzte.

    so lange du AU bist können die nichts machen ,

    Wie kommst du auf krankgeschrieben? Das bin ich nicht.

    Also eigentlich müsste das JC mich erneut zum Amtsarzt schicken. Die fordern die Unterlagen an oder ich besorge sie. Hausärztliche Atteste, die ich auch noch selber zahlen muss, reichen für' s Jobcenter nicht aus.

    Aber die mussen doch das notwendige in die Wege leiten. Und was soll die banale Äußerung, kümmern sie sich um ihren Gesundheitszustand. Da müssen die schon konkreter werden.

    Ich war vor einigen Jahren beim Amtsarzt. Das jc schickte mich dort hin. Dementsprechend haben die das ärztliche Schreiben vorliegen. Dort steht was ich kann oder nicht. Ich darf nicht schwer eben. Keine Tätigkeiten, wo ich nur sitze, nur stehe oder über Kopf arbeite ausüben. Das ist chronisch. In Behandlung bin ich nicht. Es kann daran nichts gemacht werden. Bekomme aber Schmerzmittel vom Hausarzt.

    Hallo,

    kürzlich hatte ich einen Termin beim JC.

    Die Fallmanagerin erklärte, ich soll meinen gesundheitlichen Zustand abklären lassen. Grund, vor ein paar Jahren schickte sie mich zum Amtsarzt. Hier wurden diverse Einschränkungen festgestellt. Allerdings bin ich nach deren Ansicht Vollzeit einsetzbar. Nur mit den Einschränkungen kann ich kaum was machen bzw. einen passenden Job finden.

    Meine Frage ist, wie ich nun vorgehen muss. Wird das nicht eigentlich vom JC in die Wege geleitet?

    Danke für Antworten

    Hallo,

    falsch gemacht hast offensichtlich nichts. Ich hatte das auch Mal. Unterlagen eingereicht und ständig die erneute Aufforderung einzureichen. Obwohl ich mir die Eingänge habe bestätigen lassen. Wie mir eine Mitarbeiterin später erklärte, war das gewollt. Kam von oben. Sie konnte das sagen, da sie die Kündigung einreichte.

    Ich würde mir einen Anwalt für Sozialrecht nehmen. Geht mit Beratungsschein vom Gericht. Oder erstmal zu einer entsprechenden Beratungsstelle.

    Und bei so was, immer alles schriftlich. Nicht per Telefon und nicht nachweisbaren Auskünften.

    Hallo,

    zunächst begrüße ich alle :)

    Im Juni erhielt ich eine Rückerstattung aus den Betriebskosten. Darüber informierte ich das JC rechtzeitig. Manchmal konnte ich zuvor das Geld behalten, ein anderes Mal wurde verrechnet. Lief ziemlich komplikationslos.

    Nun bekam ich heute ein merkwürdiges Schreiben von der Leistungsabteilung zurück.

    Man könne 10 Prozent vom Regelbedarf bis zur Tilgung einbehalten. Das wäre aber ihre Ermessenssache. Gesamtumstaende würden das beeinflussen.

    Es wird mir Gelegenheit gegeben, mich bis August zu äußern. Ansonsten würde nach Aktenlage entschieden.


    Wozu soll ich mich konkret äußern?

    Vielen Dank für Antworten

    Eliag