In meinen vorangegangenen Posts (am 31. Juli), habe ich bereits mitgeteilt, dass ich mich wegen der Zahlungslücke beim Übergang von vorschüssig gezahltem Bürgergeld zur nachschüssig ausbezahlten Grundrente an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt habe. Die Handhabung des Amtes nur eine Überbrückung darlehensmäßig zu gewähren, ohne Rücksicht auf § 7a SGB II scheint rechtens zu sein, zumindest aber gängige Praxis. Ich habe heute die Antwortmail des Ministeriums erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram