Gerade bin ich per Zufall (Verweis aus einem aktuellen Artikel (Bürgergeldurteil: Trotz Rente Anspruch auf Bürgergeld) auch hier in buergergeld.org auf einen Artikel vom 22.04.2022 gestoßen: André Maßmann: Hartz IV: Staat zwingt Rentner bewusst unter das Existenzminimum. In dem Artikel wird leider die Zulässigkeit der Praxis in meinem Jobcenter bestätigt, der Darlehensanspruch ergibt sich danach aus § 37a SGB II mit einer maximalen Ratenhöhe von 50 €, die gegen den Grundsicherungsanspruch aufgerechnet wird ab der ersten Rentenzahlung.
Ich muss korrigieren, die richtige Vorschrift ist § 37 a SGB XII.