Vielen Dank für deine Antwort!
... so dass jetzt eine Minderung des zur Verfügung stehenden Geldes um ca 100 € monatlich stattfindet, die mir jeden Monat fehlen?
Wenn dann aber in einem der folgenden Monate das ALG 1 erst am Monatsersten kommt, habe ich eine Unterdeckung im Vormonat und bekomme den Betrag dann erstattet?
Ohne die Nachzahlung (01. 07. für Juni) hätte ich im Juli weder Miete noch viel anderes begleichen können, der Zufluss zum 30. reicht da jeden Monat nicht aus.
Ich möchte es nur begreifen
So wäre der "richtige" Weg also gewesen, bereits im Juni ergänzendes ALG 2 zu beantragen, womit im Juni ALG 2 komplett bezahlt worden wäre und dann die ALG 1 Nachzahlung direkt mit der ARGE verrechnet worden, woraufhin in keinem Monat eine Aufrechnung erfolgt?
Am Tag des ALG 1 Bescheides habe ich direkt noch ALG 2 beantragt, vorher war ich mir unsicher, ob nicht Wohngeld reichen würde. Das ALG 1 ist jedoch deutlich geringer ausgefallen, als zunächst angenommen.
Vielen Dank für die Hilfe!