Was ist denn mit normalem Arbeitslosengeld?
Da ich selbst gekündigt habe, wollte ich die Zeit bis ich ALG1 erhalte mit Bürgergeld überbrücken.
Wenn du den Arbeitsvertrag gekündigt hast, dann war das doch geplant, wieso dann nicht auch rechtzeitig den Mietvertrag?
Meine Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende, die Kündigungsfrist der Wohnung ist jedoch 3 Monate. Damit wäre noch 1 Monat Miete zu überbrücken (in der ich auch kein ALG1 erhalte)
Wenn du bei den Eltern wohnst und die dazu nicht kostenfrei bereit sind, ist es der Normalfall, dass die Kosten kopfteilig berücksichtigt werden. Also, wenn ihr 3 Personen seid, dann 1/3 der Miete oder 1/3 der Kosten, die bei Eigentum anfallen.
Danke.
Das kommt jetzt darauf an, ob wir nun von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld sprechen.
Das Praktikum würde ich noch am Ort der Zweitwohnung machen. Das wäre also während des Bürgergeld Bezugs.