Beiträge von picknicker

    Vielen Dank für die Antworten.

    Aber es geht nicht um mich, sondern um einen Freund, dem ich hierbei helfe.

    Für mich sieht das nach einer Totalsanktion aus.

    Für die letzten Termine ist er ja krank geschrieben gewesen. Ihn jetzt quasi durch die Hintertür zu sanktionieren, ist für mein Dafürhalten nicht in Ordnung.

    Einen neuen Termin beim Arbeitsvermittler hat er noch nicht erhalten, insofern liegt es nicht am Willen des Leistungsbeziehers.

    Hallo,


    vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Für einen Freund habe ich gerade einen Weiterbewilligungsantrag für das Bürgergeld gestellt (er ist Legastheniker, weswegen er auf Hilfe angewiesen ist).

    Die Sachbearbeiterin will den Antrag aber nicht abschließend bearbeiten, da noch kein Gespräch beim Arbeitsvermittler zustande gekommen ist. Wörtlich heißt es: "Weiterhin sind Sie trotz Aufforderung und Einladungen nicht zu einem persönlichen Termin beim Arbeitsvermittler erschienen. (.....) Sofern Sie ein Gespräch bei ihrem Arbeitsvermittler wahrgenommen haben, werden wir ihre Unterlagen umgehend und abschließend prüfen."

    Einen neuen Termin beim Arbeitsvermittler hat er noch nicht bekommen.

    Die Termine scheiterten in der Vergangenheit, weil ich nach einer Augentransplantations-OP von den Ärztin (nachweislich!) krankgeschrieben worden ist.

    Meine Frage: Welche Rechtsmittel? Macht ein Eilantrag beim Sozialgericht Sinn?

    Für mich stellt das quasi eine Totalsanktion dar, durch die Hintertür.....


    Grüße,

    Picknicker